München – Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern (VPKA) bewertet die Sparvorschläge der GKV-Finanzkommission als strukturell unausgewogen. Die Maßnahmen setzen nahezu ausschließlich auf erhebliche Erlöskürzungen zulasten der Krankenhäuser, während kostenintensive Verpflichtungen, insbesondere im Personalbereich, bestehen bleiben. Statt die Effizienz der Versorgung gezielt zu stärken, wird damit die wirtschaftliche Basis der Kliniken weiter geschwächt und ihr Handlungsspielraum spürbar eingeschränkt.

Für die Krankenhäuser ergibt sich aus den vorgelegten Sparvorschlägen eine erhebliche Finanzierungslücke. Bereits bestehende gesetzliche Eingriffe führen zu Einnahmeausfällen von rund 1,8 Milliarden Euro durch die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel beim Landesbasisfallwert sowie weiteren 2 bis 3 Milliarden Euro infolge der Kürzungen bei den Pflegebudgets. Hinzu kommen die von der GKV-Finanzkommission vorgeschlagenen Einschnitte in Höhe von rund 7 Milliarden Euro ab 2027, mit steigender Tendenz in den Folgejahren. Sollte zudem die geplante Absenkung der Refinanzierung auf eine um 1 Prozent gekürzte Grundlohnrate umgesetzt werden, ist mit zusätzlichen Belastungen zu rechnen. Insgesamt summieren sich die Einnahmeausfälle damit auf deutlich über 10 Milliarden Euro. Eine Größenordnung, die ein Großteil der Krankenhäuser nicht kompensieren kann.

„Die Kommission setzt einseitig bei den Einnahmen an und verschärft damit die ohnehin angespannte Lage der Krankenhäuser und ihrer Patienten“, erklärt Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des VPKA. „Tarifsteigerungen sollen künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden. Gleichzeitig bleiben verbindliche Personalvorgaben bestehen. Das schafft neben der erst kürzlich beschlossenen Krankenhausreform zusätzliche Unsicherheit und entzieht den Einrichtungen eine verlässliche Planungsbasis. Die absehbaren Folgen sind Leistungseinschränkungen und eine steigende Zahl wirtschaftlicher Schieflagen bis hin zu Insolvenzen. Zugleich fehlt vielen Einrichtungen die finanzielle Grundlage, um sich auf die anstehenden strukturellen Veränderungen durch die Krankenhausreform vorzubereiten. Damit geht nicht nur Kapital verloren, sondern auch Planungssicherheit – und damit fehlt den Krankenhäusern zudem jedwede Perspektive.“

Was hingegen ausbleibe, sei der dringend notwendige Bürokratieabbau, so Stenger weiter. „Statt Vorgaben zu überprüfen und dort zurückzunehmen, wo sie keinen nachweisbaren Beitrag zur Versorgungsqualität leisten, bleiben die Krankenhäuser an detaillierte und teils unnötige Regelungen gebunden. Einsparvorgaben ohne entsprechende Handlungsspielräume verschärfen diese Schieflage zusätzlich.“

„Es handelt sich im Kern um Sparmaßnahmen, die die Krankenhäuser erheblich belasten. An der Kostenschraube wird weiter gedreht, ohne die strukturellen Ursachen anzugehen“, sagt Stenger. „So müssen insbesondere die verbindlichen Personalvorgaben gestrichen werden, wenn keine Gegenfinanzierung mehr erfolgt. Wenn eine leistungsfähige Krankenhauslandschaft erhalten bleiben soll, braucht es weniger Bürokratie, realistische Finanzierungsregeln und echte Spielräume für wirtschaftliches Handeln.“

Hintergrundinformation:
Die GKV-Finanzkommission Gesundheit wurde im September 2025 von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzt. Das zehnköpfige, unabhängige Expertengremium hat den Auftrag, Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten. Ende März 2026 legte die Kommission einen Bericht mit insgesamt 66 Vorschlägen vor.

Über den Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 75 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 175 Einrichtungen mit knapp 29.000 Betten/Plätzen. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.

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