Baustellen sind Gefahrenbereiche. Es gibt Gruben und Stolperfallen, Teile können herabstürzen oder man kann selbst vom Gerüst fallen. Wie sind solche Unfälle versichert?

Das leistet die gesetzliche Unfallversicherung

Wenn auf dem Bau Familienangehörige, Nachbarn oder Freunde helfen, müssen diese unbedingt über die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet und versichert werden. Den Link finden Sie am Ende des Textes. Dann gilt die gesetzliche Unfallversicherung, falls es zu Unfällen kommt und damit verbundene Heilbehandlungen, berufliche Wiedereingliederung und auch Rentenzahlungen nötig sind. Versäumt der Bauherr dies, droht ihm ein Bußgeld. Der Beitrag für den Unfallschutz bemisst sich nach geleisteten Arbeitsstunden, auch wenn diese nicht vergütet werden.

Biallo-Tipp: Nicht versicherungspflichtig sind spontane Hilfen oder ein spontane Gefälligkeiten, also alles, was unter einer Handreichung zu verstehen ist. Der gesetzliche Unfallschutz gilt übrigens nicht für Sie als Bauherr! Sie müssen sich selbst absichern, wenn Sie einen Unfallschutz wünschen. Lesen Sie mehr dazu im folgenden Abschnitt.

Private Bauhelferabsicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur ein Basisschutz. Wer als Bauherr seine Bauhelfer besser absichern möchte, muss privat vorsorgen. Gut ist, wenn der Bauhelfer selbst eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine private Unfallversicherung sind mögliche Alternativen, bieten jedoch deutlich reduzierte Leistungen gegenüber einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Denkbar ist auch, für den Zeitraum des Bauprojekts eine private Unfallversicherung abzuschließen – entweder der Bauherr schließt sie für seine Bauhelfer ab oder aber die Bauhelfer werden selbst Versicherungsnehmer und der Bauherr übernimmt die Beiträge. Hier sollte man auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten, also mindestens 200.000 Euro Grundsumme. Solche Unfallversicherungen leisten dann auch bei Unfällen aller Art, also auch außerhalb der Baustelle.

Hinweis: Eine private Absicherung ersetzt nicht die Pflicht, die Helfer bei der Baugenossenschaft anzumelden. Diese Pflicht bleibt in jedem Fall bestehen.

Auch Sie als Bauherr sollten über eine Absicherung nachdenken, wenn Sie Eigenleistungen auf der Baustelle erbringen. Im besten Fall haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die die umfangreichsten Leistungen bietet. Sie springt ein, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr arbeiten können. Die Ursache der Einschränkung ist dabei unerheblich. Die schlechtere Wahl, aber besser als gar kein Schutz ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine private Unfallversicherung.

Biallo-Tipp: Viele Bauherren meinen, dass im Versicherungsschutz rund um die Baustelle – von der  Bauherrenhaftpflicht- über die Bauleistungs- bis hin zur Unfallversicherung – auch ein Rechtsschutz enthalten ist, der Vertragsrisiken abdeckt. „Das ist keinesfalls so“, sagt Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund. Streitigkeiten mit Baufirmen oder einem Architekten sind in der Regel durch keine Rechtsschutzversicherung gedeckt. Kein Wunder: Baurechtsstreitigkeiten gehören zu den teuersten und langwierigsten juristischen Verfahren, sagt Stange.

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