Die kostenlose Abfrage steht einem mehrmals im Jahr zu – auch wenn sich laut Verbraucherschützerin Steffen hartnäckig das Gerücht halte, dass dies nur einmal im Jahr erlaubt sei! Jedes Mal, wenn man eine „begründete Erwartung“ habe, dass sich der Datenbestand geändert haben könnte, sei die Auskunft kostenlos zu erteilen, sagt Steffen. Da sich auch der neue Score jedes Quartal ändern kann, kann die kostenlose Auskunft ebenfalls jedes Mal angefragt werden.
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