Wer seine Vermögensnachfolge regelt, denkt in der Regel an Immobilien, Bankkonten, Wertpapierdepots oder Unternehmensbeteiligungen. Testament, Vorsorgevollmacht und Erbvertrag sind für viele selbstverständlich geworden. Ein Bereich bleibt jedoch häufig unbeachtet – obwohl er inzwischen nahezu jeden betrifft: der digitale Nachlass.

Dabei hinterlässt heute fast jeder Mensch digitale Vermögenswerte und digitale Spuren. E-Mail-Konten, Cloud-Speicher, Online-Banking, Kryptowährungen oder Social-Media-Profile sind längst fester Bestandteil unseres privaten und beruflichen Lebens. Im Erbfall können sie jedoch zu erheblichen rechtlichen und praktischen Problemen führen – selbst dann, wenn die Erbfolge eindeutig geregelt ist.

Was gehört eigentlich zum digitalen Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst weit mehr als Facebook- oder Instagram-Konten. Dazu gehören unter anderem:

  • Online-Banking und Wertpapierdepots
  • Kryptowährungen und digitale Wallets
  • E-Mail-KontenCloud-Speicher mit Dokumenten und Fotos
  • Domains und Webseiten
  • Online-Shops und digitale Geschäftsmodelle
  • Streaming- und Bezahldienste
  • Kundenkonten bei Online-Händlern
  • digitale Abonnements
  • berufliche Software- und Cloudzugänge

Gerade bei Unternehmerinnen und Unternehmern können diese digitalen Werte einen erheblichen wirtschaftlichen Wert besitzen. Domains, Hosting-Zugänge, Cloud-Anwendungen oder geschäftliche E-Mail-Konten sind häufig unverzichtbare Bestandteile des Unternehmens.

Rechtlich vererbbar – praktisch oft unzugänglich

Viele Menschen gehen davon aus, dass ein Erbschein sämtliche Probleme löst. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Der Bundesgerichtshof hat bereits mit seinem Urteil vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass digitale Nutzerkonten grundsätzlich vererblich sind. Erben treten damit grundsätzlich in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Doch zwischen der rechtlichen Berechtigung und der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit besteht häufig eine erhebliche Lücke.

Ein Erbschein enthält keine Passwörter.
Er ersetzt keine PIN.
Er überwindet keine Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Und er hilft auch nicht weiter, wenn der einzige Private Key einer Kryptowallet dauerhaft verloren gegangen ist. Genau hierin liegt heute eines der größten Risiken des digitalen Nachlasses.

Die eigentlichen Probleme beginnen oft erst nach dem Erbfall

In der Beratungspraxis zeigt sich immer häufiger ein ähnliches Bild:Die Erben wissen zwar, dass Vermögen vorhanden sein muss. Sie wissen jedoch häufig nicht,

  • welche Konten existieren,
  • bei welchen Anbietern Verträge bestehen,
  • welche Cloud-Dienste genutzt wurden,
  • ob Kryptowährungen vorhanden sind,
  • oder wo sich die notwendigen Zugangsdaten befinden.

Besonders kritisch ist dies bei Kryptowährungen. Anders als bei klassischen Bankkonten gibt es häufig keine zentrale Stelle, die verlorene Zugangsdaten ersetzen kann. Ist der Private Key nicht mehr auffindbar, bleibt das Vermögen in vielen Fällen dauerhaft unzugänglich – obwohl die Erben rechtlich Eigentümer geworden sind.
Auch moderne Sicherheitsmechanismen können den Zugriff erheblich erschweren. Zwei-Faktor-Authentifizierungen, Authenticator-Apps oder gesperrte Smartphones führen immer wieder dazu, dass Erben trotz bestehender Rechtsposition zunächst keinen Zugriff auf wichtige Konten erhalten.

Unternehmer sollten besonders aufmerksam sein

Für Unternehmer gewinnt dieses Thema zusätzlich an Bedeutung. Nicht selten hängen wesentliche Unternehmensprozesse an digitalen Zugängen:

  • Firmenwebseiten
  • Hosting-Verträge
  • Cloud-Anwendungen
  • Lizenzverwaltungen
  • Kundenportale
  • Social-Media-Kanäle
  • E-Mail-Postfächer
  • digitale Werbekonten

Sind diese Zugänge ausschließlich einer Person bekannt, kann ein plötzlicher Todesfall erhebliche organisatorische und wirtschaftliche Folgen haben. Das Unternehmen gehört zwar den Erben oder Nachfolgern – der Zugriff auf zentrale Geschäftsprozesse ist jedoch zunächst nicht möglich.

Vorsorge bedeutet heute auch digitale Vorsorge

Der digitale Nachlass sollte deshalb heute fester Bestandteil jeder Nachfolgeplanung sein. Dazu gehören insbesondere:

  • eine vollständige Übersicht aller digitalen Vermögenswerte,
  • eine strukturierte Dokumentation wichtiger Zugänge,
  • der Einsatz eines seriösen Passwortmanagers,
  • klare Regelungen darüber, wer im Ernstfall Zugriff erhalten soll,
  • die Abstimmung mit Testament, Vollmachten und sonstigen Nachfolgeregelungen,
  • sowie eine regelmäßige Aktualisierung dieser Unterlagen.

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Passwörter ungeschützt aufzubewahren. Vielmehr sollte eine sichere und nachvollziehbare Lösung gewählt werden, die den berechtigten Personen im Ernstfall den notwendigen Zugang ermöglicht.

Digitale Vermögenswerte werden in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen

Mit der fortschreitenden Digitalisierung wächst auch die wirtschaftliche Bedeutung digitaler Vermögenswerte. Während früher Briefe, Aktenordner oder Sparbücher den Nachlass prägten, sind es heute zunehmend Online-Konten, Cloud-Daten, digitale Verträge und virtuelle Vermögenswerte.
Wer diese Entwicklung bei seiner Nachfolgeplanung ignoriert, riskiert nicht nur organisatorische Probleme für die Erben. Im Einzelfall können erhebliche Vermögenswerte dauerhaft verloren gehen oder nur mit großem Aufwand gesichert werden.
Gerade deshalb sollte der digitale Nachlass nicht erst nach einem Todesfall zum Thema werden, sondern bereits bei der laufenden Vermögens- und Nachfolgeplanung berücksichtigt werden.

Empfehlung für die Praxis

Die Vermögensnachfolge hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Während früher vor allem Immobilien, Bankkonten und Wertpapierdepots im Mittelpunkt standen, gehören heute auch digitale Vermögenswerte selbstverständlich zum Nachlass. Ihr wirtschaftlicher und persönlicher Wert ist oft erheblich – ebenso wie die Schwierigkeiten, die entstehen können, wenn nach einem Todesfall niemand weiß, welche digitalen Konten existieren oder wie darauf zugegriffen werden kann.
Eine gute Nachfolgeplanung beantwortet deshalb nicht nur die Frage, wer das Vermögen erhalten soll. Sie berücksichtigt ebenso, wie die Erben später tatsächlich auf dieses Vermögen zugreifen können. Ein Testament allein ersetzt keine Passwörter, kein Erbschein überwindet eine Zwei-Faktor-Authentifizierung und kein Gericht kann einen verlorenen Private Key einer Kryptowallet wiederherstellen.
Wer seinen digitalen Nachlass frühzeitig strukturiert, Zugangsmöglichkeiten dokumentiert und diese sinnvoll in die persönliche Nachfolgeplanung integriert, schafft Klarheit und Sicherheit – für sich selbst und vor allem für die Menschen, die eines Tages Verantwortung übernehmen müssen.
Der digitale Nachlass ist deshalb längst kein Randthema der Digitalisierung mehr, sondern ein fester Bestandteil einer modernen Vermögens- und Nachfolgeplanung. Wer ihn rechtzeitig berücksichtigt, schützt nicht nur Werte, sondern erspart seinen Angehörigen in einer ohnehin belastenden Situation unnötige Unsicherheiten und vermeidbare Schwierigkeiten.

Über Dipl.-Oec. Hergen Kassuba, Steuerberater

Dipl.-Oec. Hergen Kassuba ist Steuerberater in Bremen und Fachberater für Internationales Steuerrecht. Er berät Privatpersonen, Familien und Unternehmer in komplexen steuerlichen Fragestellungen – insbesondere dort, wo Vermögen, Immobilien, Nachfolge und grenzüberschreitende Sachverhalte zusammentreffen.

Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählen die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die steuerliche Begleitung von Testamenten und Testamentsvollstreckungen, die Immobilienbesteuerung, das internationale Steuerrecht, die Einkommensteuer sowie die Steuerlegalisierung.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der vorausschauenden Gestaltung von Vermögensübertragungen und Nachfolgelösungen. Dabei verfolgt Hergen Kassuba den Anspruch, komplexe steuerliche Zusammenhänge verständlich zu vermitteln, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und individuelle, langfristig tragfähige Lösungen zu entwickeln.

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