Woran die aufgefundenen Tiere am häufigsten leiden
Der Report stützt sich für diese Angaben laut Methodenhinweis auf eine Onlinebefragung des Instituts Goldwind unter den Mitgliedsvereinen des Verbands. Befragt wurde von Oktober bis Dezember 2025; teilgenommen haben 591 Vereine, das entspricht 83 Prozent der angeschlossenen Vereine. Die Befunde beschreiben nicht Einzelfälle, sondern den Regelfall der Aufnahmesituation.
Laut Report treffen die Vereine am häufigsten auf Parasitenbefall, Unterernährung und Katzenschnupfen. 75 Prozent der frei geborenen Jungtiere sterben nach ihren Angaben innerhalb der ersten sechs Monate. Nur 17 Prozent der Vereine gehen davon aus, jeweils alle Jungtiere eines Wurfs erreicht zu haben; 84 Prozent schätzen, dass die von ihnen aufgenommenen Kitten von freilebenden Muttertieren abstammen.
Warum die Aufnahmekapazität der Tierheime nicht mehr reicht
Die Belastung der Einrichtungen wächst laut dem Report an zwei Stellen gleichzeitig: mehr Anfragen und weniger freie Plätze.
- 81 Prozent der Vereine verzeichneten eine stärkere Nachfrage nach der Aufnahme von Katzen.
- 96 Prozent hatten für diese Tiere nicht genug Platz.
- 71 Prozent berichten von wachsenden Populationen von Straßenkatzen in ihrem Einzugsgebiet.
- 67 Prozent stufen die emotionale Belastung der Arbeit als hoch oder sehr hoch ein.
Ein Teil des Zulaufs kommt aus unkastrierten Beständen. Nach Angaben des Verbands sind 73 Prozent der geschlechtsreifen Katzen, die in einem Tierschutzverein landen, nicht kastriert. Rund die Hälfte der Bauernhöfe lässt ihre Tiere nach den Angaben der befragten Vereine nicht kastrieren.
Was § 13b des Tierschutzgesetzes den Ländern erlaubt
Die Vorschrift ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung Gebiete festzulegen, in denen an freilebenden Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf deren hohe Anzahl zurückzuführen sind und sich durch eine Verminderung dieser Anzahl verringern lassen. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen.
Innerhalb solcher Gebiete kann die Verordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verbieten oder beschränken – aber nur, soweit andere Maßnahmen, insbesondere solche mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen, nicht ausreichen. Vorschreiben kann sie außerdem Kennzeichnung und Registrierung, und zwar für die dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können. Eine Kastrationspflicht nennt § 13b nicht ausdrücklich. Die Aufzählung möglicher Inhalte ist aber nicht abschließend, und die Verordnung muss die zur Verminderung der Anzahl freilebender Katzen erforderlichen Maßnahmen treffen.
Adressat der Ermächtigung sind die Landesregierungen, nicht der Bund und nicht einzelne Halter. Die Landesregierungen können ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen. Kennzeichnung und Registrierung können die im Gebiet gehaltenen Katzen treffen, ein Auslaufverbot den unkontrollierten freien Auslauf im Gebiet. Solange keine solche Verordnung in Kraft ist, folgt aus § 13b für Halter keine Pflicht; andere Rechtsgrundlagen bleiben davon unberührt.
Der Deutsche Tierschutzbund hält diese Konstruktion für zu schwach und fordert eine bundesweite Regelung. Nach seinen Zahlen dauert es im Schnitt drei Jahre, bis vor Ort eine Katzenschutzverordnung gilt; erlassen wird sie von der Landesregierung oder einer Behörde, der sie die Ermächtigung übertragen hat. 77 Prozent der Vereine setzen sich laut Report aktiv dafür ein, 95 Prozent erwarten davon eine spürbare Entlastung ihrer Arbeit.
„Die Zahlen aus dem Report beschreiben kein Katzenproblem, sondern ein Organisationsproblem. Wo Aufnahme, Kastration und Vermittlung nicht zusammenlaufen, wächst der Bestand schneller nach, als ein Verein ihn versorgen kann“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Was die Aufnahme eines Tierheimtiers für den Haushalt bedeutet
Ältere Tiere bleiben in der Vermittlung besonders lange, weil viele Interessenten zum Jungtier greifen. Für sie kommt es auf einen niedrigen Einstieg und wenig Grabarbeit an, wie die Übersicht zu selbstreinigenden Katzentoiletten für Seniorenkatzen beschreibt. Wer ein scheues Tier aufnimmt, plant zusätzlich mit getrennten Rückzugsorten und mehreren Toiletten, bis sich die Katze an den Haushalt gewöhnt hat.
Für den September 2026 bleibt damit ein doppeltes Bild: Die Erhebung des Verbands zeigt eine Versorgungslücke, die auf kommunaler Ebene entsteht, und zugleich eine Vermittlungslage, in der Aufnahmebereitschaft unmittelbar wirkt.
Die vorstehenden Ausführungen geben eine allgemeine Einordnung nach dem am 18. August 2026 abgerufenen Gesetzeswortlaut und sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die genannten Regelungen im Einzelfall greifen, klärt eine rechtliche Beratung.
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