Zwei Zahlen aus derselben Branche passen schlecht zusammen. Die Verbände der deutschen Möbelindustrie meldeten am 1. September 2026, dass die Matratzenhersteller im ersten Halbjahr 2026 um 5,1 Prozent hinter dem Vorjahr zurückblieben. Am anderen Ende des Produktlebens steht ein Abfallstrom, für den es in Deutschland keine eigene Statistik gibt. Wie sich ein Schaden von einem Verschleißfall unterscheiden lässt, beschreibt eine Darstellung dazu, wann eine Federkernmatratze wirklich defekt ist.

Womit die Möbelindustrie das erste Halbjahr 2026 abschließt

Die Branchenzahlen stammen aus der amtlichen Statistik. Laut den Verbänden der deutschen Möbelindustrie sank der Umsatz der 374 Betriebe von Januar bis Juni 2026 um 2,7 Prozent auf rund 7,7 Milliarden Euro. Das Inlandsgeschäft gab um 4,1 Prozent auf rund fünf Milliarden Euro nach, die Auslandsumsätze lagen mit 2,7 Milliarden Euro nahezu auf Vorjahresniveau.

Für das Matratzensegment ist es das zweite schwache Jahr in Folge. Nach Angaben desselben Verbands verbuchten die Hersteller von Matratzen im Jahr 2025 eine Umsatzeinbuße von 15,2 Prozent auf 420 Millionen Euro. Im Jahresdurchschnitt 2025 arbeiteten 68.342 Beschäftigte in den 398 Betrieben der Möbelindustrie mit 50 und mehr Beschäftigten.

Warum es für Altmatratzen keine eigene Abfallstatistik gibt

Die Erfassung endet an einer Schlüsselnummer. Laut dem Forschungsbericht des Umweltbundesamts aus der Reihe TEXTE (Nummer 31/2022) wird Matratzen kein eigener Abfallschlüssel zugeordnet. Werden sie bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angedient, laufen sie unter dem Sperrmüll mit der Schlüsselnummer 20 03 07. Spezifische Abfallstatistiken zu diesem Abfallstrom liegen deshalb nicht vor.

Der Widerspruch ist auffällig, weil das europäische Recht die Matratze durchaus kennt. Die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle zählt in ihrer konsolidierten Fassung vom 16. Oktober 2025 den Sperrmüll ausdrücklich einschließlich Matratzen und Möbel zum Siedlungsabfall. Gezählt wird die Matratze dort trotzdem nur als Teil einer Sammelkategorie.

Wie viel Masse und Volumen jedes Jahr zusammenkommen

Das Umweltbundesamt rechnet die Menge von unten hoch. Die Studie setzt 77,3 Millionen Matratzen im privaten Bereich mit einer Lebensdauer von zehn Jahren an. Hinzu kommen Betten in Krankenhäusern mit acht Jahren, Betten in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit sieben Jahren und rund 2,7 Millionen Matratzen im Gastgewerbe mit sechs Jahren. Daraus ergeben sich rund 8,27 Millionen Altmatratzen je Jahr.

Bei einem angenommenen Durchschnittsgewicht von 20 kg entspricht das 165.400 Tonnen, davon allein 154.600 Tonnen aus privaten Haushalten. Sortieranalysen von Sperrmüll kommen laut dem Bericht auf einen Matratzenanteil von rund 8 Prozent, was 2,7 kg je Einwohner und Jahr und etwa 225.000 Tonnen entspricht. Weil eine Tonne unverpresster Matratzen rund 23 m³ einnimmt, füllt der Strom jährlich etwa fünf Millionen Kubikmeter – die Sperrigkeit ist der eigentliche Kostentreiber bei Sammlung und Transport. Welche Rohstoffe dabei überhaupt zur Rückgewinnung anstehen, zeigt der Aufbau von Matratzen mit Kern aus Naturlatex.

Woran die stoffliche Verwertung bisher scheitert

Der übliche Weg führt nicht ins Recycling. Nach Darstellung des Umweltbundesamts ist die energetische Verwertung derzeit der gängige Verwertungsweg in Deutschland; in der Europäischen Union werden Matratzen größtenteils deponiert oder verbrannt.

Vier Angaben aus dem Bericht und der Bundesratsentschließung umreißen das Problem:

  • Anteil deponierter Matratzen in der Europäischen Union: 45 Prozent
  • Anteil verbrannter Matratzen in der Europäischen Union: 33 Prozent
  • Volumen einer Tonne unverpresster Matratzen: rund 23 m³
  • Differenz zwischen berechneter Privatmenge und Sperrmüllanteil: rund 70.000 Tonnen

Die Chemie steht dem hochwertigen Recycling zusätzlich im Weg. Der Bundesrat stellt in seiner Entschließung vom 13. Juni 2025 fest, dass bestimmte Flammschutzmittel in Matratzen jene chemischen Verfahren behindern, mit denen aus Schaumstoffmatratzen wieder die Ausgangsstoffe für neue Schäume gewonnen werden könnten. Übrig bleibt das Schreddern des Schaums zu Dämm- oder Füllmaterial, für das es nach Darstellung der Länderkammer nur einen sehr begrenzten Markt gibt.

„Der Rückgang beim Umsatz und der Berg auf dem Wertstoffhof gehören zusammen. Solange eine Matratze im Sperrmüll verschwindet, kennt niemand ihren Materialwert – und ohne diese Zahl wird auch niemand in ein Verfahren investieren“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Was der Bundesrat von der Bundesregierung erwartet

Der politische Hebel liegt in einer Wahlmöglichkeit. Artikel 22a Absatz 2 der Richtlinie 2008/98/EG stellt es den Mitgliedstaaten frei, ein Regime der erweiterten Herstellerverantwortung für die Hersteller von Matratzen einzurichten. Für die in Anhang IVc aufgeführten Textilerzeugnisse, damit zusammenhängenden Erzeugnisse und Schuhe ist es dagegen verpflichtend. Die Änderungsrichtlinie vom 10. September 2025 ist bis zum 17. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen. Die Pflichtregime müssen nach Artikel 22a Absatz 14 bis zum 17. April 2028 stehen, für Kleinstunternehmen erst ab dem 17. April 2029.

Der Bundesrat hat in seiner 1055. Sitzung am 13. Juni 2025 die Entschließung „Ein zweites Leben für Matratzen – Recycling ermöglichen“ gefasst und bittet die Bundesregierung darin, von dieser Kann-Regelung Gebrauch zu machen. Ob das geschieht, ist im September 2026 offen.

Für Haushalte ändert sich bis dahin nichts an der Abholung. Wer im Herbst 2026 eine Matratze aussortiert, entscheidet mit der Wahl zwischen Sperrmülltermin und Rückgabe beim Händler darüber, ob das Stück sortenrein anfällt.

Die vorstehenden Ausführungen geben eine allgemeine Einordnung nach dem am 8. September 2026 abgerufenen Wortlaut und sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die genannten Regelungen im Einzelfall greifen, klärt eine rechtliche Beratung.

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