Mit der Novellierung des EEG, so der Verband, müsse auch das Ausschreibungsverfahren für Biomasse neu geregelt und die bislang geltenden Gebotshöchstwerte für neue und bestehende Biomassenanlagen angehoben werden. „Die vergangenen Ausschreibungsrunden haben klar gezeigt, dass die geltenden Gebotshöchstwerte zu niedrig sind und unter den durchschnittlichen Erzeugungskosten liegen“, betont Hochi. Eine Teilnahme von Biogasanlagen an der Ausschreibung sei so wirtschaftlich kaum darstellbar. „Dies trifft vor allem moderne Neuanlagen mit deutlich höheren Investitions- bzw. Kapitalkosten, deren Gebotshöchstwert aktuell im Ausschreibungsverfahren noch weit unter dem Gebotshöchstwert bestehender Anlagen liegt. Dies ist sachlich nicht begründbar“, erklärt Hochi. Damit die Energieerzeugung aus Biomasseanlagen erhalten und moderat ausgebaut werden könne und die Anlagenbetreiber Planungs- und Investitionssicherheit erhalten, fordert der Verband zudem, die Ausschreibungsvolumina für Biomasseanlagen nach 2022 bis 2030 klar festzulegen. Diese sollten sich an der Auslaufkurve der Biomasseanlagen orientieren. Darüber hinaus müsse die aus dem Bestand z.B. durch Stilllegung herausfallende Leistung oder die in den Ausschreibungsrunden nicht bezuschlagte bzw. unrealisierte Leistung zusätzlich in den Ausschreibungen berücksichtigt werden.
„Die Vorteile der flexiblen und gesicherten Energieerzeugung aus Biomethan als idealem Backup für die volatile Stromproduktion aus Wind und Sonne darf nicht verloren gehen, wenn wir es mit dem Klimaschutz ernst meinen“, unterstreicht Hochi die Handlungsempfehlungen des Biogasrat+ e.V. zum EEG 2020. Um die flexible und kosteneffiziente Energieerzeugung aus Biogas und Biomethan zu ermöglichen, müssten bestehende Substratbeschränkungen aufgehoben und die einsatzstoffunabhängige Stromerzeugung aus Biomasse gefördert werden. „Mit der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan wird die dezentrale Erzeugung nachhaltiger Energie von der Nutzung in den Verbrauchs- und Lastzentren entkoppelt und steht flexibel in Strom-, Wärme und Verkehrssektor zur Verfügung. Gleichzeitig ist das bestehende Gasnetz von mehr als 500.000 Kilometern ein kostengünstiger Langzeitspeicher für Biomethan“, so der Verband. Daher müsse im EEG 2020 neben der Weiterentwicklung der bewährten Flexibilitätsprämie auch die Aufbereitung von Biogas zur Biomethan – als wichtigem Flexibilisierungsinstrument – gefördert werden, um die Biomethanpotenziale in Deutschland zu heben, so der Verband. „Das EEG 2020 muss der Bioenergie die Chance geben, ihren Beitrag für wirksamen Klimaschutz zu leisten“, fordert Hochi. „Nur dann kann die Energiewende gelingen.“
Die Handlungsempfehlungen zum EEG 2020 finden Sie hier:
https://www.biogasrat.de/2020/03/03/themenschwerpunkte-biogasrat-e-v-handlungsfeld-eeg-2020-2/
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.
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