Der elektronische Zahlungsverkehr erfreut sich immer mehr Beliebtheit. Vor allem in den Entwicklungsländern befinden sich noch erstklassige Wachstumsmöglichkeiten. Daher hält es die Wirecard AG (ISIN: DE0007472060 / OTC-Symbol: WRCDF) für möglich, dass bereits im Jahr 2020 die Hälfte des Umsatzes in Entwicklungsländern generiert wird. In Indien haben hat der Aschheimer Bezahldienstspezialisten bereits mit der Übernahme des Payment-Geschäfts der Great Indian Retail Group einen Fuß in den wachstumsstarken Markt gestellt. Derzeit dominiert in Indien noch die Bargeldzahlung, deren Anteil auf rund 60 % geschätzt wird. Aber auch Produkterweiterungen wie zuletzt bei ‚boon‘ und Datensammlungen durch Apps könnten zusätzliche Umsätze generieren.

Wie aus dem Konzern auf seinem Investorentag zu hören war, hätten Kunden zunehmend Interesse an Wirecards Analysedaten, die mittels ihrer Software erstellt würde. Damit wollen Wirecards Kunden wiederum die Kaufgewohnheiten ihrer Kunden ermitteln um ihnen dadurch einen besseren Service bieten. Dafür seien Unternehmen bereit Geld in die Hand zu nehmen.

Aber auch das Offline-Geschäft wird für Wirecard zunehmend interessanter. Nachdem die ‚Alipay‘ Bezahlmethode zuletzt bei Schustermann & Borenstein eingeführt wurde, will auch die Drogeriekette Rossmann die Bezahlmethode mit Wirecard in seinen Filialen anbieten. Diese Märkte seien, so Wirecard, noch viel größer als der Onlinehandel.

Die im vergangenen Jahr vorgestellte ‚Vision 2020‘, die einen Umsatz von 2,5 Mrd. EUR und eine Ergebnismarge von bis zu 35 % vorsieht, könnte angesichts des aggressiven Wachstums bereits wesentlich früher erreicht werden. Die starke Marktposition und die ausgereiften Produkte bieten dem Konzern eine hervorragende Ausgangsbasis für weiterhin positive Gewinnentwicklungen und Prognoseerhöhungen. Trotz der starken Kursperformance und einem aktuellen KGV von etwa 22 sehen die Mehrzahl der Analysten noch Kurspotenzial und auch Übernahmefantasie. Denn seit der Übernahme von Worldpay duch Vantiv für fast 10 Mrd. USD im Juli und der darauffolgenden Übernahme von Paysave durch Nets ist der Markt wachgerüttelt.

Der Spezialist für digitale Finanztechnologien Wirecard hat, wie eingangs bereits erwähnt Worten schon Taten folgen lassen und die eigene Mobile Payment App ‚boon‘ um innovative Features erweitert. Ab kommenden Monat und damit rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft sollen die ‚boon‘ Nutzer Mikrokredite in Echtzeit erhalten. Zudem haben alle ‚boon‘ iOS User die Möglichkeit, die virtuelle Kreditkarte, auf der die Anwendung basiert, zum Bezahlen in Onlineshops zu verwenden und sogar die Funktion ‚Peer-2-Peer‘-Überweisung nutzen können.

Somit wird aus der bisher reinen Bezahl-App eine mobile Anwendung, die verschiedene Payment- und Banking-Optionen miteinander vereint. Damit kann in Zukunft ein innovatives und intelligentes Scoring-Verfahren die Kreditwürdigkeit eines Nutzers in Sekundenschnelle prüfen, um Usern unverzüglich einen flexiblen Überziehungsrahmen zur Verfügung zu stellen. Damit wird sichergestellt, dass die Nutzer jederzeit mit ihrer ‚boon‘-App bezahlen können, da der genehmigte Kreditbetrag direkt auf dem ‚boon‘ Prepaid-Account gutgeschrieben wird. Die Einführung startet zunächst im November in Spanien und wird danach auch auf alle Länder, in denen ‚boon‘ verfügbar ist, ausgeweitet.

Außerdem können alle ‚boon‘ iOS Nutzer dann auch die Funktion Online-Bezahlung bequem in der App an- und ausschalten. Nach dem Anschalten ist die Kreditkarte direkt einsatzbereit: Die Kreditkartenummer wird in der App kopiert und kann im jeweiligen Onlineshop, in dem ein Kauf getätigt werden soll, über das Smartphone eingefügt werden. Zusätzliche Gebühren fallen bei der Nutzung der digitalen Mastercard nicht an. Diese Funktion ist für Android Nutzer schon möglich. Auch ‚Peer-2-Peer‘-Überweisungen werden ab Anfang des kommenden Jahres für alle ‚boon‘ Nutzer zur Verfügung stehen, so dass sich ‚boon‘-User Beträge in Echtzeit zusenden können.

Dazu erklärte Georg von Waldenfels, Executive Vice President Consumer Solutions bei Wirecard: „Wie bereits angekündigt, wird ‚boon‘ konsequent um neue Services erweitert, um unseren Nutzern den Einsatz ihrer Mobile-Payment-Lösung noch attraktiver zu gestalten. Die Erweiterung um Mikrokredite bedeutet: Sollte ein Nutzer kurzfristig Geld für seinen Einkauf benötigen, helfen wir ihm gerne. Wichtig ist uns dabei, die unverzügliche Bereitstellung des Mikrokredits und absolute Transparenz über die Konditionen zu gewährleisten. Auch freuen wir uns über die erweiterte Verfügbarkeit der virtuellen ‚boon‘ Kreditkarte – User haben so noch mehr Flexibilität und können ‚boon‘ sowohl am ‚Point of Sale‘ als auch im E-Commerce zum Bezahlen verwenden. ‚Peer-2-Peer‘-Überweisungen werden das Angebot abrunden. So wird ‚boon‘ zur allumfassenden App im Alltag.“

‚boon‘ ist die einzige bankenunabhängige und voll digitalisierte Mobile-Payment-Lösung auf dem europäischen Markt, die seit 2015 nach und nach erfolgreich in Deutschland, Österreich, Spanien, Belgien, Niederlande und Irland mit einer Android-Version gestartet und für Apple Pay auch in UK, Frankreich, Irland, Schweiz, Italien und Spanien verfügbar ist.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann.

Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Global Biotech Network Ltd
35 Buckingham Gate, Suite 39
SW1E 6PA London
Telefon: +49 (151) 55515639
Telefax: +49 (2983) 974040
http://www.global-biotech-network.com/contact

Ansprechpartner:
Jörg Schulte
Telefon: +49 (2983) 974041
E-Mail: info@js-research.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.