Bewältigung der Schäden überfordert Waldbauern und Behörden
Seit Beginn der Dürre sind in Hessen geschätzt zwischen 6 und 10 Prozent der Waldfläche kahlgefallen und müssen wiederbewaldet werden. Die Vermögensschäden der hessischen kommunalen und privaten Waldeigentümer können mit weit mehr als einer Milliarde Euro beziffert werden. Der Ertragsausfall auf den Flächen für die nächsten 20 Jahre kann mit mehreren Millionen Euro pro Jahr veranschlagt werden. Für die Wiederbewaldung werden in den nächsten zehn Jahren jedes Jahr hohe zweistellige Millionenbeträge fällig, doch Geld, Personal und Pflanzen sind knapp. Selbst wenn auf erheblichen Teilen der Flächen durch natürliche Aussaat wieder ein junger Baumbewuchs entsteht, bedarf es spätestens in drei Jahren der pflegenden Hand der Waldarbeiter und Arbeit der Förster und Waldbauern, um daraus stabile und artenreiche Mischwälder zu entwickeln.
Die hessischen Waldeigentümer sind dankbar für jedes vom Bund und dem Land Hessen angebotene Förderprogramm. Die verfügbaren Mittel reichen jedoch nicht annähernd aus. Zudem dauern Bewilligung und Auszahlung der Förderanträge wegen chronischer personeller Unterbesetzung der Bewilligungsbehörden bis zu 9 Monate. Wie wichtig es ist, die Finanzmittel schnell und direkt der Forstwirtschaft zur Verfügung zu stellen, hat die Hessische Landesregierung erkannt. Denn sie finanziert den Landesbetrieb Hessen Forst seit zwei Jahren mit hohen zweistelligen Millionenbeträgen in Nachtragshaushalten. Vollkommen unverständlich und ohne jede sachliche Begründung ist daher die einseitige Unterstützung von Hessen Forst aus dem Corona-Sondervermögen des Landes Hessen mit 45 Millionen Euro, von denen 12 Millionen Euro zur Entlastung der von Hessen Forst betreuten kommunale und Waldeigentümer verwendet werden sollen. Alle waldbesitzenden Kommunen und privaten Waldeigentümer, die ihren Wald selbst bewirtschaften oder andere Dienstleister damit beauftragt haben, gehen leer aus.
Abgeltung der CO2 Senkenleistung des Waldes gefordert
Die Erhaltung des Waldes mit seinen vielfältigen Funktionen ist eine Leistung der Waldeigentümer für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz, von der die gesamte Wirtschaft und die Allgemeinheit profitieren. Die Bundesregierung hat sich die CO2 Senkenleistung der deutschen Wälder im Kyotoprotokoll anerkennen lassen und verkauft ab dem Januar 2021 Verschmutzungszertifikate an die Industrie, die CO2 Ausstoß nicht vermeiden kann. Es ist folgerichtig und gerechtfertigt, den kommunalen und privaten Waldeigentümern aus diesen Verkaufserlösen, die im Klimafonds der Bundesregierung vereinnahmt werden, die CO2 – Senkenleistung der Wälder zu honorieren. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner unterstützt dieses Anliegen der Waldeigentümer. Sie wird von den grünen Forst- und Umweltministerinnen und -ministern der Länder ausgebremst. Dabei geht es nicht um eine Flächenförderung aus Steuermitteln, wie in der Landwirtschaft. Es geht um die Abgeltung einer Leistung der Waldeigentümer, die sich die Bundesregierung von der Industrie bezahlen lässt, die Mittel aber den Waldeigentümern vorenthält. Die Zurückhaltung der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz in dieser Frage ist für den Hessischen Waldbesitzerverband nicht nachvollziehbar. Die kommunalen und privaten Waldeigentümer fordern die Hessische Umweltministerin auf, sich für eine Honorierung der CO2 Senkenleistung der Wälder einzusetzen.
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