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Gebühren für 2020 in Höhe von 514,3 Mio € ergeben sich aus tatsächlichen Ausgaben von 535,3 Mio € abzüglich des Überschusses aus 2019 und anderer Anpassungen
– Neupriorisierung von Aufgaben infolge der Covid-19-Pandemie bei weitgehend gleichbleibenden Kosten gegenüber 2019
– Nach Umstellung auf nachträgliche Inrechnungstellung zahlen Banken die Gebühren erst im zweiten Quartal 2021

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute bekannt gegeben, dass sie den Banken für den Gebührenzeitraum 2020 einen Gesamtbetrag an Gebühren von 514,3 Mio. € berechnen wird. Insgesamt beliefen sich die Aufsichtskosten im vergangenen Jahr auf 535,3 Mio €. Im Vergleich zu 2019 entspricht dies einem leichten Rückgang von 0,3 %. Nach Bereinigung um den aus dem Jahr 2019 vorgetragenen Überschuss in Höhe von 22,0 Mio € und Rückerstattungen von Gebühren an einzelne Banken in Höhe von 1 Mio € wird die EZB den Banken insgesamt 514,3 Mio € in Rechnung stellen.

Nach einer Überprüfung im Jahr 2019 ist die EZB dazu übergegangen, Aufsichtsgebühren nachträglich in Rechnung zu stellen. Die den Banken berechneten Aufsichtsgebühren basieren somit nicht mehr auf geschätzten Kosten sondern auf tatsächlich angefallenen Kosten. Die Gebühren der einzelnen Banken für 2020 werden im zweiten Quartal 2021 erhoben. Auf die von der EZB direkt beaufsichtigten Banken entfällt ein Betrag von 476,5 Mio €, auf die indirekt beaufsichtigten Banken entfallen 37,8 Mio €.

Ursprünglich hatte die EZB die Kosten für die Aufsichtstätigkeit im Jahr 2020 auf 603,7 Mio € veranschlagt. Dies hätte einem Plus von 12 % gegenüber 2019 entsprochen. Bedingt durch die Corona-Pandemie (Covid-19) wurden die Aufsichtstätigkeiten allerdings grundlegend neupriorisiert. So wurden etwa die regelmäßigen Bankbesuche und Vor-Ort-Prüfungen reduziert und der EU-weite Stresstest 2020 unter der Federführung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde verschoben. Dadurch fielen die Ausgaben für das letzte Jahr niedriger aus als erwartet.

Der Rückgang der Betriebsausgaben wurde jedoch teilweise aufgehoben. Zurückzuführen war dies auf die 2020 genehmigte Anhebung des Personalbestands und eine erhebliche Nachfrage nach unterstützenden IT-Diensten, da die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice arbeiteten.

Im Einklang mit dem Engagement der EZB für mehr Transparenz und Offenheit enthält der EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit nun detaillierte Informationen über die Kosten. Die Kosten für die extern durchgeführte Aufsichtstätigkeit und Überwachung, einschließlich der Kosten der gemeinsamen Aufsichtsteams, machten 2020 mit 249,3 Mio € den größten Ausgabenposten aus. Funktionen im Bereich Grundsatzfragen, Beratung und Regulatorik, einschließlich Signifikanzbewertungen, Zulassungen und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, schlugen mit 130,6 Mio € zu Buche.

Unterdessen sanken die Kosten für Geschäftsreisen im Jahr 2020 um mehr als 80 % auf 2,4 Mio €. Für Beratungsleistungen gab die EZB 30,4 Mio € aus. Im Vergleich zu 2019 hat sich dieser Betrag mehr als halbiert. Der Hauptgrund für diesen Rückgang liegt im Abschluss der gezielten Überprüfung interner Modelle.

Für das laufende Jahr erwartet die EZB, dass sich die Aufsichtstätigkeit allmählich wieder etwas normalisiert. Dies kommt in den geschätzten Ausgaben für 2021 in Höhe von 594,5 Mio € zum Ausdruck. Die Aufsichtsgebühren für 2021 werden den Banken im zweiten Quartal 2022 berechnet.

Hinweis:

• Die Gebühren für die einzelnen Banken werden anhand ihrer Bedeutung und ihres Risikoprofils bestimmt. Dabei werden die jährlichen Gebührenfaktoren herangezogen, die für alle beaufsichtigten Banken gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren festgesetzt werden. Die Aufsichtsgebühr wird auf der obersten Konsolidierungsebene innerhalb der am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) teilnehmenden Mitgliedstaaten berechnet. Sie setzt sich aus einer von allen Banken zu zahlenden Mindestgebührenkomponente, die sich auf 10 % des zu deckenden Betrags beläuft, und einer variablen Komponente für die Aufteilung der übrigen 90 % der Kosten zusammen. Bei den kleinsten bedeutenden Banken mit Gesamtaktiva von höchstens 10 Mrd € halbiert sich die Mindestgebührenkomponente. Das Gleiche gilt für die kleinsten weniger bedeutenden Banken mit Gesamtaktiva von höchstens 1 Mrd €.

• Nach einer Überprüfung im Jahr 2019 hat die EZB den Rahmen für Aufsichtsgebühren überarbeitet und eine nachträgliche Inrechnungstellung eingeführt. Die Aufsichtsgebühren werden den Banken also von nun an auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt und nicht auf Basis der geschätzten Kosten. Somit entsprechend die Aufsichtsgebühren den Aufsichtskosten, die in dem EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit dargelegt sind. Dieser wird jedes Jahr auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

 

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