
Löschung angeordnet: C.H. Beck darf „Rot“ nicht länger exklusiv verwenden
Der Verlag C.H. Beck verwendete die Farben der Reichsflagge unter Hitler zur Verbreitung seiner Gesetzessammlungen unter dem Titel „Deutsche Gesetze“ mit dem als Nationalsozialist vorbelasteten Herausgeber „Schönfelder“. Dominant war dabei stets das Rot des Einbands im Sinne einer Hintergrundfarbe. C.H. Mehr