Auch Weiterbildung kann angerechnet werden
Auch die Meisterausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Rente angerechnet werden, informiert die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Hierzu heißt es unter Paragraph 58 des SGB VI, dass die Weiterbildung dann berechnet werde, wenn die abgeleisteten Stunden der Meisterkurstage die tägliche Mehr



