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	<title>Firma Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, Autor bei Presse-Blog</title>
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	<title>Firma Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, Autor bei Presse-Blog</title>
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		<title>Steuerpolitik und Altersversorgung in der neuen Legislaturperiode: positive Signale</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/10/18/steuerpolitik-und-altersversorgung-in-der-neuen-legislaturperiode-positive-signale/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Oct 2021 13:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am Freitag, dem 15.10.2021, haben sich die Verhandlungsführer von SPD, Grünen und FDP für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen ausgesprochen. Das veröffentlichte Sondierungspapier liefert erste, wichtige Hinweise u.a. auf die Ausrichtung der Steuerpolitik und Förderung der Altersversorgung in der neuen Legislaturperiode. <a href="https://www.presse-blog.com/2021/10/18/steuerpolitik-und-altersversorgung-in-der-neuen-legislaturperiode-positive-signale/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/10/18/steuerpolitik-und-altersversorgung-in-der-neuen-legislaturperiode-positive-signale/" data-wpel-link="internal">Steuerpolitik und Altersversorgung in der neuen Legislaturperiode: positive Signale</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Am Freitag, dem 15.10.2021, haben sich die Verhandlungsführer von SPD, Grünen und FDP für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen ausgesprochen. Das veröffentlichte Sondierungspapier liefert erste, wichtige Hinweise u.a. auf die Ausrichtung der Steuerpolitik und Förderung der Altersversorgung in der neuen Legislaturperiode. </b></p>
<p>Am Freitag wurde der erste Schritt in Richtung Ampelkoalition getan. Die Ergebnisse der Sondierungen wurden in einem 12-seitigen Grundlagenpapier festgehalten und veröffentlicht. Die bisherigen Sondierungsergebnisse zur Entwicklung des Steuerrechts sind insgesamt positiv zu bewerten. Die enthaltene Absichtserklärung zur Absicherung und Verbesserung der Zukunftsfähigkeit der Altersvorsorge ist ein weiterer, wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Mit Spannung erwarten wir die Konkretisierungen in den Arbeitsgruppen.</p>
<p>Das IDW unterstützt auch die geplante Intensivierung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Steuervermeidung sowie den aktiven Einsatz für die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung.</p>
<p>Wichtige steuerliche Zukunfts- und Reformthemen, wie eine Reform der Gemeindefinanzen, oder eine veranlagungsnahe Betriebsprüfung werden (noch) nicht erwähnt.</p>
<p>„Auch wenn die ersten Ansätze zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen der (betrieblichen) Altersvorsorge vielversprechend sind, sollte nunmehr &#8211; in Anlehnung an den jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts &#8211; zeitnah die Anpassung des Rechnungszinsfußes an Marktbedingungen auch für die Pensionsrückstellungen erfolgen“, so Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. Der bislang geltende steuerliche Abzinsungssatz benachteiligt die betriebliche Altersversorgung. In diesem Zusammenhang begrüßen wir den geplanten Einstieg der Deutschen Rentenversicherung in eine teilweise Kapitaldeckung,“ ergänzt Naumann und führt weiter aus, „dies wird die Anforderungen an eine transparente und vertrauenswürdige Berichterstattung der Unternehmen über ihre nachhaltige Entwicklung und an eine gute Unternehmensführung (Corporate Governance) erhöhen.“</p>
<p>Naumann drückt abschließend die Hoffnung aus, dass „die weiteren Beratungen zu konkreteren Aussagen darüber führen, wie die Finanzierung der geplanten Maßnahmen – auch zugunsten kommender Generationen – unter Einhaltung der Regelungen zur Schuldenbremse erfolgen.“</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über den Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V.</div>
<p>Das Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V. (IDW), gegr&uuml;ndet 1932, repr&auml;sentiert rd. 13.000 Wirtschaftspr&uuml;fer und Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaften, damit etwa 81% aller deutschen Wirtschaftspr&uuml;fer. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Das IDW wahrt die Interessen seiner Mitglieder, unterst&uuml;tzt deren Berufsaus&uuml;bung durch fachlichen Rat und berufsst&auml;ndische Standards, f&ouml;rdert die Aus- und Fortbildung der Wirtschaftspr&uuml;fer und ihres beruflichen Nachwuchses und leistet umfassenden Mitgliederservice. Themen der Rechnungslegung und Pr&uuml;fung, des Steuer- und Berufsrechts sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung sind Gegenstand der T&auml;tigkeit des IDW. www.idw.de</p>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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			</item>
		<item>
		<title>Verfassungswidrigkeit hoher Steuerzinsen ist richtiger erster Schritt</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/08/18/verfassungswidrigkeit-hoher-steuerzinsen-ist-richtiger-erster-schritt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Aug 2021 11:27:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird. Der Beschluss bestätigt die Auffassung des IDW. Nun sollte <a href="https://www.presse-blog.com/2021/08/18/verfassungswidrigkeit-hoher-steuerzinsen-ist-richtiger-erster-schritt/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/08/18/verfassungswidrigkeit-hoher-steuerzinsen-ist-richtiger-erster-schritt/" data-wpel-link="internal">Verfassungswidrigkeit hoher Steuerzinsen ist richtiger erster Schritt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird. Der Beschluss bestätigt die Auffassung des IDW. Nun sollte der Gesetzgeber endlich die Verzinsung im gesamten Steuerrecht anpassen, fordert das IDW.</b></p>
<p>Das IDW hat sich seit vielen Jahren in Eingaben und Positionspapieren für die Absenkung der Zinshöhe auf ein marktgerechtes Niveau stark gemacht. Nun hat das BVerfG in seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 08.07.2021 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) entsprechend entschieden. In der Begründung führt das Gericht aus, dass die Höhe der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO i.H.v. 6 % p.a. für die Jahre 2010 bis 2013 (noch) verfassungsgemäß, für in das Jahr 2014 fallende Verzinsungszeiträume und folgende dagegen verfassungswidrig ist.</p>
<p>Das Gericht hat festgestellt, dass das bisherige Recht für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar bleibt. Für spätere Verzinsungszeiträume (d.h. ab 2019) sind die Vorschriften dagegen nicht anwendbar. Das Gericht hat den Gesetzgeber dazu verpflichtet, bis zum 31.07.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.</p>
<p>„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßen wir, weil sie unserer langjährigen Forderung nach marktgerechten Zinsen im Steuerrecht Rechnung trägt”, sagt Klaus-Peter Naumann, Sprecher des IDW Vorstands. „Der gesetzgeberische Handlungsbedarf im anhaltenden Niedrigzinsumfeld ist nun endlich auch durch das Bundesverfassungsgericht festgeschrieben worden“, zeigt sich Naumann erleichtert und fordert: „Nun gilt es, den Zinssatz nach § 238 AO von derzeit 0,5 % pro Monat deutlich auf ein marktübliches Niveau abzusenken.“</p>
<p>Der Beschluss entspricht im Wesentlichen der Stellungnahme des IDW vom 26.04.2018, die das IDW gegenüber dem zuständigen Ersten Senat des BVerfG zu den beiden Verfassungsbeschwerden abgegeben hatte.</p>
<p>Nach der Entscheidung des BVerfG zur sog. Vollverzinsung sollte der Gesetzgeber die Gelegenheit nutzen, das Thema Verzinsung im Steuerrecht ganzheitlich anzugehen. Dies betrifft insbesondere den steuerliche Abzinsungssatz von 6 % zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach § 6a EstG. Dieser ist nach Einschätzung des IDW ebenfalls zu hoch, marktfern und begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Er belastet die Unternehmen und schwächt die betriebliche Altersvorsorge. „Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge sollte deren steuerliche Benachteiligung abgebaut werden, indem die Zinssätze zur Abzinsung betroffener Bilanzposten jetzt deutlich gesenkt werden“, fordert Naumann.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
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<p>Das Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V. (IDW), gegr&uuml;ndet 1932, repr&auml;sentiert rd. 13.000 Wirtschaftspr&uuml;fer und Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaften, damit etwa 81% aller deutschen Wirtschaftspr&uuml;fer. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Das IDW wahrt die Interessen seiner Mitglieder, unterst&uuml;tzt deren Berufsaus&uuml;bung durch fachlichen Rat und berufsst&auml;ndische Standards, f&ouml;rdert die Aus- und Fortbildung der Wirtschaftspr&uuml;fer und ihres beruflichen Nachwuchses und leistet umfassenden Mitgliederservice. Themen der Rechnungslegung und Pr&uuml;fung, des Steuer- und Berufsrechts sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung sind Gegenstand der T&auml;tigkeit des IDW. www.idw.de</p>
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            </div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/08/18/verfassungswidrigkeit-hoher-steuerzinsen-ist-richtiger-erster-schritt/" data-wpel-link="internal">Verfassungswidrigkeit hoher Steuerzinsen ist richtiger erster Schritt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bilanzierung &#8222;grüner&#8220; Finanzinstrumente wirft Fragen auf</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/07/21/bilanzierung-gruener-finanzinstrumente-wirft-fragen-auf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jul 2021 07:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[??bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[anleihen]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2021/07/21/bilanzierung-gruener-finanzinstrumente-wirft-fragen-auf/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Nachfrage nach „grünen“ Finanzprodukten steigt ebenso wie ihr Angebot. Mittlerweile ist eine Vielzahl unterschiedlich ausgestalteter „grüner“ Finanzierungen am Markt beobachtbar. Deren Bilanzierung wurde nach Meinung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) bislang wenig Beachtung geschenkt. Es werden <a href="https://www.presse-blog.com/2021/07/21/bilanzierung-gruener-finanzinstrumente-wirft-fragen-auf/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/07/21/bilanzierung-gruener-finanzinstrumente-wirft-fragen-auf/" data-wpel-link="internal">Bilanzierung &#8222;grüner&#8220; Finanzinstrumente wirft Fragen auf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Die Nachfrage nach „grünen“ Finanzprodukten steigt ebenso wie ihr Angebot. Mittlerweile ist eine Vielzahl unterschiedlich ausgestalteter „grüner“ Finanzierungen am Markt beobachtbar. Deren Bilanzierung wurde nach Meinung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) bislang wenig Beachtung geschenkt. Es werden klare Regelungen für die bilanzielle Abbildung dieser Art von Finanzierungen benötigt.</b></p>
<p>Der im März 2018 veröffentlichte EU-Aktionsplan „Finanzierung des nachhaltigen Wachstums“ bildet die Grundlage für die im „European Green Deal“ angekündigte und Anfang Juli 2021 veröffentlichte „Renewed Sustainable Finance Strategy“ der Europäischen Kommission, nach der u.a. das Ziel verfolgt wird, Kapitalflüsse verstärkt in nachhaltige Investitionen umzulenken und damit ein nachhaltigeres und integratives Wachstum zu erreichen. Das IDW unterstützt diese Bestrebungen.</p>
<p>Der Markt für sog. „grüne“ Finanzierungen wächst sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite. Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass der Gesetzgeber für Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Kapitalmarkt sorgt. „Die Notwendigkeit politischer und regulatorischer Entwicklungen ergibt sich u.a. aus den Bedenken von Emittenten und Investoren wegen möglicher Reputationsrisiken bei einer unzutreffenden „grünen Etikettierung“ von bestimmten Finanzinstrumenten, wegen der Ungewissheit über die Art der finanzierbaren Projekte oder auch wegen den komplexen und potenziell kostspieligen Berichtsverfahren und externen Prüfungen“, sagt Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. Mit der Veröffentlichung der EU-Taxonomie, dem ersten „grünen“ Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, und dem kürzlich veröffentlichten Vorschlag für einen EU Green Bond Standard hat die EU-Kommission wichtige Schritte unternommen, um einerseits Anlegern zu helfen, hochwertige „grüne“ Anleihen zu erkennen und andererseits die Emission dieser Anleihen zu erleichtern.</p>
<p>„Allerdings dürfen auch Fragen der Bilanzierung und Berichterstattung – sowohl aus Sicht der Investoren als auch aus Sicht der Emittenten – nicht außer Acht gelassen werden“, so Naumann. Es ist vor allem die Vielfalt der „grünen“ Finanzprodukte, die Bilanzierende und deren Abschlussprüfer vor Herausforderungen stellt. „Die Bandbreite reicht von Finanzinstrumenten, die sich kaum von einer klassischen Darlehensfinanzierung unterscheiden, bis hin zu Instrumenten mit einer umfassend „grünen“ Ausgestaltung“, erläutert Naumann. Es gibt bspw. sog. <i>Green Bonds</i> oder <i>Green Loans</i>, die vorsehen, dass der Erlös der Emission in nachhaltige Projekte investiert wird, aber auch Instrumente, die eine Variabilität des Zinssatzes in Abhängigkeit von der Entwicklung von einem oder mehreren Nachhaltigkeitsfaktoren aufweisen. Aus Investorensicht steht vor allem die Würdigung der Zahlungsstrombedingung (SPPI) im Rahmen der Klassifizierung von „grünen“ finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 im Mittelpunkt der Betrachtung, weil damit insbesondere über eine Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten entschieden wird. Auf der Passivseite ist die Analyse auf eingebettete und abspaltungspflichtige Derivate für die Emittenten von „grünen“ Finanzierungen von besonderer Relevanz.</p>
<p>Derzeit enthalten weder die IFRS noch das Handelsrecht Vorschriften, welche sich speziell mit der Bilanzierung dieser Art von Finanzinstrumenten auseinandersetzen. Das IDW Knowledge Paper „Bilanzierung von „grünen“ Finanzierungen“ zeigt zum einen die derzeitigen Herausforderungen bei der bilanziellen Abbildung dieser neuen Art von Finanzierungen auf und liefert zum anderen erste Anregungen für eine weitergehende Diskussion. Aus Sicht von Naumann ist diese Diskussion unter Beteiligung der verschiedenen Adressatengruppen der Rechnungslegung und auch der Ersteller solcher Informationen dringend zu führen, damit eine transparente und vergleichbare Darstellung von „grünen“ Finanzinstrumenten in den Abschlüssen der Unternehmen gewährleistet ist. Auch darf die Komplexität ggf. neuer Rechnungslegungsregeln nicht zu groß werden.</p>
<p>Das Knowledge Paper des IDW finden Sie unter folgendem Link auf unserer Website:<br />
<a href="https://www.idw.de/idw/medien/idw-knowledge-paper" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">IDW Knowledge Paper</a></div>
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<div>Über den Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V.</div>
<p>Das Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V. (IDW), gegr&uuml;ndet 1932, repr&auml;sentiert rd. 13.000 Wirtschaftspr&uuml;fer und Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaften, damit etwa 81% aller deutschen Wirtschaftspr&uuml;fer. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Das IDW wahrt die Interessen seiner Mitglieder, unterst&uuml;tzt deren Berufsaus&uuml;bung durch fachlichen Rat und berufsst&auml;ndische Standards, f&ouml;rdert die Aus- und Fortbildung der Wirtschaftspr&uuml;fer und ihres beruflichen Nachwuchses und leistet umfassenden Mitgliederservice. Themen der Rechnungslegung und Pr&uuml;fung, des Steuer- und Berufsrechts sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung sind Gegenstand der T&auml;tigkeit des IDW. www.idw.de</p>
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		<title>FISG behebt Verantwortungsmangel nicht</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/05/19/fisg-behebt-verantwortungsmangel-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 May 2021 07:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[deutschland]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2021/05/19/fisg-behebt-verantwortungsmangel-nicht/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), das nun vom Finanzausschuss des Bundestags beschlossen worden ist, löst nach Meinung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) nicht die Probleme, die der Fall Wirecard zutage gefördert hat. Der Finanzplatz Deutschland <a href="https://www.presse-blog.com/2021/05/19/fisg-behebt-verantwortungsmangel-nicht/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/05/19/fisg-behebt-verantwortungsmangel-nicht/" data-wpel-link="internal">FISG behebt Verantwortungsmangel nicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Das Gesetz</b> <b>zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), das nun vom Finanzausschuss des Bundestags beschlossen worden ist, löst nach Meinung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) nicht die Probleme, die der Fall Wirecard zutage gefördert hat. Der Finanzplatz Deutschland braucht mehr Verantwortungsbewusstsein an den entscheidenden Stellen statt mehr Regulierung.</b></p>
<p>Das IDW unterstützt von Anfang an das Ziel, nach dem Fall Wirecard das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland wiederherzustellen. „Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität wird der hiesige Finanzplatz allerdings nicht umfassend gestärkt, sondern an entscheidenden Stellen geschwächt“, kritisiert Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. Das Gesetz führe dazu, dass die Konzentration im Prüfungsmarkt steigen werde, prophezeit Naumann. Überdies würden Fälle wie Wirecard nicht verhindert.</p>
<p>Das FISG verschärft die Haftung der Wirtschaftsprüfer deutlich. Einerseits werden die Haftungshöchstsummen für fahrlässige Pflichtverletzungen spürbar angehoben, andererseits sollen die Wirtschaftsprüfer künftig bei der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unbegrenzt haften. Versicherer lehnen die Übernahme solcher Risiken ab. „Die Haftungsverschärfung wird vor allem mittelständische Prüfungspraxen faktisch von der Durchführung von Abschlussprüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen ausschließen“, so Klaus-Peter Naumann. Zudem kämen höhere Kosten auf die Wirtschaft zu, da die Haftungsverschärfung, dort wo sie versicherbar bleibt, zu höheren Versicherungsprämien führe.</p>
<p>Mehr Regulierung allein wird die Probleme des Finanzplatzes Deutschland nicht lösen, so die Überzeugung des IDW. Der Fall Wirecard hat deutlich gemacht, dass ein solcher Betrug möglich war, weil die eigene Verantwortung an entscheidenden Stellen des Finanzsystems nur unzureichend wahrgenommen wurde. „Alle Beteiligten müssen sich fragen, ob sie alles getan haben, was möglich und nötig war, um den Betrug aufzudecken und so Schaden von der deutschen Wirtschaft abzuwenden“, sagt Klaus-Peter Naumann. Für den Vorstandssprecher besteht die Lösung in einem Kulturwandel auf dem Finanzmarkt. „Wer durch Amt oder Funktion Verantwortung übernommen hat, muss sie auch wahrnehmen. Erst dann werden wir die Gefahren für Betrugsfälle à la Wirecard minimieren“, stellt Naumann klar.</p>
<p>Die Wirtschaftsprüfer sind bereit, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Dazu gehört auch, dass sie sich vor dem Hintergrund der Erkenntnisse, die der Berufsstand aus dem Fall Wirecard gewonnen hat, konsequent weiterentwickeln werden. Dies beinhaltet eine noch stärkere Konzentration auf die Gesamtaussage des Abschlusses, die kritische Grundhaltung der Prüfer ebenso wie die Weiterentwicklung forensischer Methoden im Rahmen der Abschlussprüfung. „Eine zukünftig verbesserte Verzahnung von guter Unternehmensführung (Governance), Abschlussprüfung, dem Kapitalmarkt und der Aufsicht über die verschiedenen Akteure muss,“ so Naumann, „auf der Agenda bleiben.“</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über den Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V.</div>
<p>Das Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V. (IDW), gegr&uuml;ndet 1932, repr&auml;sentiert rd. 13.000 Wirtschaftspr&uuml;fer und Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaften, damit etwa 81% aller deutschen Wirtschaftspr&uuml;fer. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Das IDW wahrt die Interessen seiner Mitglieder, unterst&uuml;tzt deren Berufsaus&uuml;bung durch fachlichen Rat und berufsst&auml;ndische Standards, f&ouml;rdert die Aus- und Fortbildung der Wirtschaftspr&uuml;fer und ihres beruflichen Nachwuchses und leistet umfassenden Mitgliederservice. Themen der Rechnungslegung und Pr&uuml;fung, des Steuer- und Berufsrechts sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung sind Gegenstand der T&auml;tigkeit des IDW. www.idw.de</p>
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		<item>
		<title>IDW Factsheet: Einheitliche EU-Rechnungslegung &#8211; Schlusslicht Deutschland</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/03/11/idw-factsheet-einheitliche-eu-rechnungslegung-schlusslicht-deutschland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Mar 2021 13:47:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[abbildung]]></category>
		<category><![CDATA[bund]]></category>
		<category><![CDATA[epsas]]></category>
		<category><![CDATA[european]]></category>
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		<category><![CDATA[idw]]></category>
		<category><![CDATA[ipsas]]></category>
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		<category><![CDATA[kommunen]]></category>
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		<category><![CDATA[naumann]]></category>
		<category><![CDATA[pro]]></category>
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		<category><![CDATA[sector]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) stellt in seinem neuen Factsheet den Stand der Harmonisierung der europäischen Rechnungslegung dar. In dem Papier werden Pro und Contra der IPSAS als Basis für EPSAS gegenübergestellt. Der aufgezeigte Entwicklungsstand in den <a href="https://www.presse-blog.com/2021/03/11/idw-factsheet-einheitliche-eu-rechnungslegung-schlusslicht-deutschland/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/03/11/idw-factsheet-einheitliche-eu-rechnungslegung-schlusslicht-deutschland/" data-wpel-link="internal">IDW Factsheet: Einheitliche EU-Rechnungslegung &#8211; Schlusslicht Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) stellt in seinem neuen Factsheet den Stand der Harmonisierung der europäischen Rechnungslegung dar. In dem Papier werden Pro und Contra der IPSAS als Basis für EPSAS gegenübergestellt. Der aufgezeigte Entwicklungsstand in den einzelnen Staaten und die Prognose für 2025 zeigen ein unrühmliches Ergebnis für Deutschland.</b></p>
<p>Die Modernisierung und Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung ist eine Grundlage für transparente und gesunde öffentliche Finanzen der Gebietskörperschaften. Die EU-Kommission ist seit Jahren bestrebt, anerkannte internationale Rechnungslegungsstandards für Gebietskörperschaften (IPSAS) als Basis für European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) zu etablieren. Jetzt hat die europäische Statistikagentur Eurostat den Entwicklungsstand der öffentlichen Rechnungslegung auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen vergleichen lassen. Anlass für das IDW, den aktuellen Stand der Diskussion in einem Factsheet zusammenzufassen.</p>
<p>Im Vergleich der Reife für die doppische Rechnungslegung befindet sich Deutschland aktuell im unteren Spektrum: hinter den Niederlanden und auf gleicher Höhe mit Italien, Zypern und Luxemburg und noch vor Griechenland und Malta. Laut Prognose von Eurostat für 2025 wird Deutschland von allen überholt werden und mit erheblichem Abstand das Schlusslicht bilden. „Damit werden Chancen vertan. In der Doppik, auch nach IPSAS, sind Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit durch die periodengerechte Ressourcenerfassung und vollständige Abbildung von Vermögen/Leistungspotenzial und Schulden fest verankert“, stellt Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des Vorstands des IDW fest.</p>
<p>Das Factsheet stellt die Argumente von Befürwortern und Kritikern der IPSAS übersichtlich nebeneinander. In dieser Diskussion ist der deutschen Seite insbesondere eine Verankerung des Vorsichtsprinzips, wie es auch das deutsche HGB vorsieht, bei der öffentlichen Rechnungslegung wichtig. „Vor allem im Sinne einer intergenerativen Gerechtigkeit wäre durchaus ein Vorsichtsprinzip in einer objektiveren Ausprägung geboten“, unterstützt IDW Vorstandssprecher Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann.</p>
<p>Das Factsheet des IDW finden Sie unter folgendem Link auf unserer Website:<br />
<a href="https://www.idw.de/idw/medien/idw-fact-sheet" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">IDW Factsheet</a></div>
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		<item>
		<title>IDW Knowledge Paper: Green Bonds &#8211; Auf dem Weg zu einem verlässlichen Markt für grüne Anleihen</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/03/09/idw-knowledge-paper-green-bonds-auf-dem-weg-zu-einem-verlaesslichen-markt-fuer-gruene-anleihen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2021 09:35:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[bond]]></category>
		<category><![CDATA[bonds]]></category>
		<category><![CDATA[emission]]></category>
		<category><![CDATA[emittenten]]></category>
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		<category><![CDATA[taxonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[zertifikate]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2021/03/09/idw-knowledge-paper-green-bonds-auf-dem-weg-zu-einem-verlaesslichen-markt-fuer-gruene-anleihen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Thema der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft und deren Finanzierung hat eine breite Öffentlichkeit erreicht. In großem Umfang werden Finanzinstrumente emittiert, die das Label „Green Bond“ tragen. Allein dieses Jahr wird das Volumen weltweit schätzungsweise rund 500 Milliarden Euro betragen. <a href="https://www.presse-blog.com/2021/03/09/idw-knowledge-paper-green-bonds-auf-dem-weg-zu-einem-verlaesslichen-markt-fuer-gruene-anleihen/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/03/09/idw-knowledge-paper-green-bonds-auf-dem-weg-zu-einem-verlaesslichen-markt-fuer-gruene-anleihen/" data-wpel-link="internal">IDW Knowledge Paper: Green Bonds &#8211; Auf dem Weg zu einem verlässlichen Markt für grüne Anleihen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das Thema der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft und deren Finanzierung hat eine breite Öffentlichkeit erreicht. In großem Umfang werden Finanzinstrumente emittiert, die das Label „Green Bond“ tragen. Allein dieses Jahr wird das Volumen weltweit schätzungsweise rund 500 Milliarden Euro betragen. Gleichzeitig steigen Anzahl und Heterogenität der Emittenten. In der Praxis haben sich unterschiedliche Regelwerke, sogenannte Green Bond Standards, entwickelt. Die Anforderungen der bestehenden Regelwerke zur Emission von Green Bonds führen gegenwärtig jedoch zu zahlreichen praktischen Anwendungsfragen. „Diese Unklarheiten verstärken die Sorge, dass Emittenten „Greenwashing“ betreiben, sie also Projekte als grün ausweisen, obwohl diese klima- oder umweltschädliche Elemente enthalten oder finanzieren“, stellt Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des Vorstands des IDW, fest. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu erreichen, arbeitet die Europäische Kommission daran, einen einheitlichen EU Green Bond Standard zu entwickeln. Dieser soll u.a. klare Klassifizierungskriterien für grüne Projekte entsprechend der neuen EU-Taxonomie enthalten und bestimmte externe Prüfungen vorschreiben.</p>
<p>Auch die im Zusammenhang mit der Emission von Green Bonds durchgeführten externen Prüfungen weisen derzeit eine hohe Heterogenität auf. Dies betrifft vor allem die angewandten (Prüfungs-)Standards einschließlich des Umfangs der durchzuführenden Validierungshandlungen. Dabei wird die Aussagekraft „grüner“ Zertifikate von Institutionen außerhalb des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer zunehmend kritisch hinterfragt. Das vorliegende Knowledge Paper stellt daher mögliche Prüfungsleistungen bei der Emission von Green Bonds vor, die das Vertrauen des Kapitalmarkts in die emittierten Produkte stärken können.</p>
<p>„Green Bonds stellen ein zentrales Element der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft dar. Regulatorische Maßnahmen sind daher sorgfältig und unter Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Hebel zu entwickeln“, fasst IDW Vorstandssprecher Klaus-Peter Naumann die Intention des neuen Papiers zusammen. Mit diesem Papier möchte das IDW einen Beitrag zur notwendigen, laufenden Debatte über die Zukunft der Emission von Green Bonds leisten und das Vertrauen in diesen jungen Teil des Finanzmarktes stärken.</p>
<p>Das Knowledge Paper des IDW finden Sie unter folgendem Link auf unserer Website:<br />
<a href="https://www.idw.de/idw/medien/idw-knowledge-paper" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">IDW Knowledge Paper</a></div>
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<div>Über den Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V.</div>
<p>Das Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V. (IDW), gegr&uuml;ndet 1932, repr&auml;sentiert rd. 13.000 Wirtschaftspr&uuml;fer und Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaften, damit etwa 81% aller deutschen Wirtschaftspr&uuml;fer. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Das IDW wahrt die Interessen seiner Mitglieder, unterst&uuml;tzt deren Berufsaus&uuml;bung durch fachlichen Rat und berufsst&auml;ndische Standards, f&ouml;rdert die Aus- und Fortbildung der Wirtschaftspr&uuml;fer und ihres beruflichen Nachwuchses und leistet umfassenden Mitgliederservice. Themen der Rechnungslegung und Pr&uuml;fung, des Steuer- und Berufsrechts sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung sind Gegenstand der T&auml;tigkeit des IDW. www.idw.de</p>
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		<title>IDW Trendwatch Positionspapier: IDW fordert zukunftsgerichtete Corona-Hilfen für die Unternehmen</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/02/16/idw-trendwatch-positionspapier-idw-fordert-zukunftsgerichtete-corona-hilfen-fuer-die-unternehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Feb 2021 09:43:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) legt in seinem neuen Trendwatch Positionspapier „Die Covid-19-Pandemie: So hilft die Politik der Wirtschaft aus der Krise“ zahlreiche Vorschläge aus den Bereichen Steuer-, Sanierungs-und Insolvenz- sowie Handelsbilanzrecht vor. Diese sollen Unternehmen, die <a href="https://www.presse-blog.com/2021/02/16/idw-trendwatch-positionspapier-idw-fordert-zukunftsgerichtete-corona-hilfen-fuer-die-unternehmen/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/02/16/idw-trendwatch-positionspapier-idw-fordert-zukunftsgerichtete-corona-hilfen-fuer-die-unternehmen/" data-wpel-link="internal">IDW Trendwatch Positionspapier: IDW fordert zukunftsgerichtete Corona-Hilfen für die Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) legt in seinem neuen Trendwatch Positionspapier „Die Covid-19-Pandemie: So hilft die Politik der Wirtschaft aus der Krise“ zahlreiche Vorschläge aus den Bereichen Steuer-, Sanierungs-und Insolvenz- sowie Handelsbilanzrecht vor. Diese </b><b>sollen </b><b>Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie</b><b> Not leiden und über ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell verfügen, aus der Krise helfen. Dabei betont das IDW ausdrücklich, dass sich jetzt eine Chance bietet, mit den richtigen Weichenstellungen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu verbessern</b><b>.</b></p>
<p>Viele Unternehmen erleiden durch die Covid-19-Pandemie deutliche Umsatzeinbrüche. Bestimmte Dienstleistungen wie Kultur, Gastronomie sowie Reise- und Eventveranstalter liegen weitgehend brach. Die Entwicklung der Impfstoffe gibt indes Anlass zur Hoffnung, dass wir uns auf dem Weg in eine neue Normalität befinden. In seinem neuen Positionspapier „Die Covid-19-Pandemie: So hilft die Politik der Wirtschaft aus der Krise“ legt das IDW dar, warum es gerade jetzt wichtig ist, den Unternehmen mit zukunftsgerichteten Unterstützungsmaßnahmen zu helfen. „Die Krise bietet die Chance, dass insbesondere die innovativen Unternehmen einen Digitalisierungs- und Wachstumsimpuls auslösen. Wir können die Krise zudem nutzen, lang diskutierte Reformen endlich anzugehen, um etwa die öffentlichen Haushalte zu stabilisieren“, rät Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW.</p>
<p>Voraussetzung ist, dass die Corona-Hilfsmaßnahmen gezielt an die Unternehmen fließen, die ein tragfähiges und zukunftsorientiertes Geschäftsmodell aufweisen. Auf diese Weise wird auch verhindert, dass eine „Zombie-Wirtschaft“ entsteht mit Unternehmen, die ohne Unterstützungsmaßnahmen nicht lebensfähig wären, weil ihr Geschäftsmodell nicht (mehr) funktioniert. „Die Vergabe von Hilfsmaßnahmen sollte sich weitgehend an Kriterien orientieren, die auch die private Wirtschaft an Investitionsentscheidungen knüpft“, so Naumann.</p>
<p>Um den Unternehmen kurzfristig zu helfen, sollte die Bundesregierung eine steuerfreie Corona-Rücklage für 2019 zur Nutzung von in 2020 entstandener sowie in 2021 entstehender Verluste einführen. Neben der Schaffung und Sicherung von Liquidität führt sie sofort zur Stärkung des Eigenkapitals.<br />
Langfristig hilft Unternehmen wie auch Kommunen die Umsetzung einer Gewerbesteuerreform, die das volatile Gewerbesteueraufkommen durch Erhöhung der Beteiligung der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen und durch eine aufkommensneutrale Schaffung einer Annexsteuer (Zuschlag) auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer verbunden mit einem kommunalen Hebesatzrecht ersetzt. Prof. Dr. Naumann erläutert: „Eine Gewerbesteuerreform hilft nicht nur den Unternehmen, sondern sichert langfristig eine aufgabengerechte Ausstattung der Gemeinden mit Finanzmitteln.“</p>
<p>Die Corona-Krise kann darüber hinaus genutzt werden, die Resilienz der Unternehmen insgesamt gegen künftige Krisen zu stärken, wenn etwa die Bundesregierung die Pflicht zur Zukunftsplanung von Unternehmen gesetzlich verankern würde und die Unternehmen im Lagebericht ihre Geschäftsmodelle nachvollziehbar erklären und darlegen müssten, wie der Unternehmensfortbestand nachhaltig gesichert werden soll.</p>
<p>Das Positionspapier mit der vollständigen Liste aller Forderungen des IDW finden Sie unter folgendem Link auf unserer Website:<br />
<a href="https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/idw-positionspapiere" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/idw-positionspapiere</a></div>
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<p>Das Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V. (IDW), gegr&uuml;ndet 1932, repr&auml;sentiert rd. 13.000 Wirtschaftspr&uuml;fer und Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaften, damit etwa 81% aller deutschen Wirtschaftspr&uuml;fer. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Das IDW wahrt die Interessen seiner Mitglieder, unterst&uuml;tzt deren Berufsaus&uuml;bung durch fachlichen Rat und berufsst&auml;ndische Standards, f&ouml;rdert die Aus- und Fortbildung der Wirtschaftspr&uuml;fer und ihres beruflichen Nachwuchses und leistet umfassenden Mitgliederservice. Themen der Rechnungslegung und Pr&uuml;fung, des Steuer- und Berufsrechts sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung sind Gegenstand der T&auml;tigkeit des IDW. www.idw.de</p>
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		<title>IDW begrüßt neues Sanierungsrecht</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/12/21/idw-begruesst-neues-sanierungsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Dec 2020 11:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[??krisenfrüherkennung??]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das am Ende vergangener Woche verabschiedete Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) erweitert die Sanierungsmöglichkeiten in Deutschland und ist nach Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig bedauert das IDW, dass das <a href="https://www.presse-blog.com/2020/12/21/idw-begruesst-neues-sanierungsrecht/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Das am Ende vergangener Woche verabschiedete Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) erweitert die Sanierungsmöglichkeiten in Deutschland und ist nach Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig bedauert das IDW, dass das neue Instrument erst spät im Sanierungsprozess eingesetzt werden kann. Zudem hätten die Anforderungen an ein funktionsfähiges Risikofrüherkennungssystem mutiger umgesetzt werden können. </b></p>
<p>„Das Gesetz stärkt die Sanierungs-Infrastruktur in Deutschland und ist eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Sanierungsoptionen“, meint Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des IDW Vorstands. Der neu geschaffene Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen erleichtert Sanierungsbestrebungen auch gegen den Willen einzelner Gläubiger. Das IDW hat im Vorfeld angeregt, dass Unternehmen das neue Sanierungsinstrument möglichst frühzeitig nutzen können, weil dann die Sanierungschancen des Unternehmens deutlich höher seien. „Diese Chance hat der Gesetzgeber leider verpasst, da der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen den Unternehmen erst mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit zur Verfügung steht“, stellt Naumann fest. Darüber hinaus sei das neue Instrument auch sehr komplex und für kleinere Unternehmen kaum anwendbar, befürchtet er. Insofern müsse auch bezweifelt werden, ob es zur Überwindung der Corona-Pandemie geeignet ist.</p>
<p>Das IDW begrüßt indes die Neujustierung der Insolvenzantragsgründe. Bisher gab es für die drohende Zahlungsunfähigkeit faktisch kaum einen Anwendungsbereich, weil regelmäßig bereits Überschuldung vorlag. Der Planungshorizont umfasste bisher sowohl bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit als auch bei der Überschuldung das laufende und das folgende Geschäftsjahr. Künftig sollen die Planungszeiträume differenziert werden: Zwölf Monate für die Überschuldung und 24 Monate für die drohende Zahlungsunfähigkeit. „Damit wird Rechtssicherheit und für die drohende Zahlungsunfähigkeit ein echter Anwendungsbereich geschaffen“, erklärt Naumann.</p>
<p>„Der kürzere Prognosehorizont bei der Überschuldung schränkt allerdings den Gläubigerschutz ein“, sagt Naumann. Bisher musste ein Insolvenzantrag gestellt werden, wenn innerhalb des laufenden oder folgenden Geschäftsjahres eine Liquiditätslücke zu erwarten war und das Reinvermögen negativ ist. Künftig ist ein Antrag nur dann erforderlich, wenn die Liquiditätslücke innerhalb der nächsten zwölf Monate auftritt. Insolvenzanträge werden also tendenziell später gestellt. Als Korrelat zu dem eingeschränkten Gläubigerschutz hat das IDW eine explizite und sanktionsbewährte Planungspflicht vorgeschlagen. Damit wäre gleichzeitig die Voraussetzung für eine Krisenfrüherkennung geschaffen worden. „Hier sollte der Gesetzgeber nachbessern“, fordert Naumann. „Die Krisenfrüherkennung ist nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie wichtiger geworden. Sie kann aber nur funktionieren, wenn das Unternehmen durch eine Planung seine eigene Lage zutreffend einschätzen kann.“</p></div>
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<div>Über den Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V.</div>
<p>Das Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V. (IDW), gegr&uuml;ndet 1932, repr&auml;sentiert rd. 13.000 Wirtschaftspr&uuml;fer und Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaften, damit etwa 81% aller deutschen Wirtschaftspr&uuml;fer. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Das IDW wahrt die Interessen seiner Mitglieder, unterst&uuml;tzt deren Berufsaus&uuml;bung durch fachlichen Rat und berufsst&auml;ndische Standards, f&ouml;rdert die Aus- und Fortbildung der Wirtschaftspr&uuml;fer und ihres beruflichen Nachwuchses und leistet umfassenden Mitgliederservice. Themen der Rechnungslegung und Pr&uuml;fung, des Steuer- und Berufsrechts sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung sind Gegenstand der T&auml;tigkeit des IDW. www.idw.de</p>
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		<title>IDW Positionspapier: IDW fordert bissige und durchsetzungsstarke Geldwäscheaufsicht für Europa und Deutschland</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/11/30/idw-positionspapier-idw-fordert-bissige-und-durchsetzungsstarke-geldwaescheaufsicht-fuer-europa-und-deutschland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Nov 2020 13:22:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[abschlussprüfer]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2020/11/30/idw-positionspapier-idw-fordert-bissige-und-durchsetzungsstarke-geldwaescheaufsicht-fuer-europa-und-deutschland/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) legt in seinem neuen Positionspapier zahlreiche Vorschläge vor, wie in Zukunft Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf nationaler und europäischer Ebene bekämpft werden können. Die Wirtschaftsprüfer fordern einen starken einheitlichen europäischen Rechtsrahmen, eine durchsetzungsstarke <a href="https://www.presse-blog.com/2020/11/30/idw-positionspapier-idw-fordert-bissige-und-durchsetzungsstarke-geldwaescheaufsicht-fuer-europa-und-deutschland/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/11/30/idw-positionspapier-idw-fordert-bissige-und-durchsetzungsstarke-geldwaescheaufsicht-fuer-europa-und-deutschland/" data-wpel-link="internal">IDW Positionspapier: IDW fordert bissige und durchsetzungsstarke Geldwäscheaufsicht für Europa und Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) legt in seinem neuen Positionspapier zahlreiche Vorschläge vor, wie in Zukunft Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf nationaler und europäischer Ebene bekämpft werden können. Die Wirtschaftsprüfer fordern einen starken einheitlichen europäischen Rechtsrahmen, eine durchsetzungsstarke Aufsicht und neue digitale Analysemethoden – insbesondere im Nicht-Finanzbereich.</b></p>
<p>Die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stehen weltweit auf dem Prüfstand. Geldwäscheverdachtsmeldungen im Fall Wirecard und die Veröffentlichung der FinCEN-Files befeuern die internationalen Debatten ebenso wie das Ergebnis der Nationalen Risikoanalyse, die Deutschland in die zweithöchste Gefährdungsstufe einsortiert. „Identifizierte Schwachstellen im nationalen und europäischen System der Geldwäscheprävention und Terrorismusbekämpfung sind zügig zu beheben“, fordert Prof. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW.</p>
<p>Das IDW unterstützt die Bemühungen der EU-Kommission, den europäischen Rechtsrahmen zu harmonisieren und eine zentrale Geldwäscheaufsicht in der EU einzurichten. „Ein Überwachungssystem ist nur so stark wie das schwächste Glied im Verbund. Die Umsetzung und Einhaltung der EU-Vorgaben zur Geldwäscheprävention müssen daher länder- und sektorübergreifend wirksam kontrolliert werden“, begründet Naumann die IDW Position.</p>
<p>In Deutschland sieht das IDW Verbesserungspotenzial bei der Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor. Während im Finanzsektor regelmäßige, flächendeckende Prüfungen unter Rückgriff auf unabhängige Abschlussprüfer erfolgen, werden die Vorkehrungen zur Geldwäscheprävention in risikobehafteten Wirtschaftszweigen außerhalb des Finanzsektors deutlich weniger intensiv überwacht. „Hier bietet das deutsche Modell der Geldwäscheprävention im Finanzsektor zahlreiche Ansatzpunkte zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der Aufsicht,“ so Naumann. Er regt hierzu eine Debatte aller Betroffenen an. Das IDW schlägt u.a. Sonderprüfungen vor. Zudem sollten die Koordination und der Austausch der dezentralen Aufsichtsbehörden verbessert werden.</p>
<p>Nach Ansicht des IDW sollte der Zugriff der Financial Intelligence Units (FIU) auf Daten der Steuer- und Strafverfolgungsbehörden erweitert werden, dazu gehören europaweit einheitliche Kompetenzen. In allen Bereichen der Geldwäscheprävention sollte der Einsatz digitaler Analysetools forciert werden.</p>
<p>Das IDW Positionspapier baut auf dem im April 2020 veröffentlichen IDW Knowledge Paper auf, in dem Entwicklungen zur Geldwäscheprävention skizziert wurden. Das IDW unterstützt damit den notwendigen Austausch zur Verbesserung und Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.</p>
<p>Das Positionspapier „Zukunft der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ finden Sie unter folgendem Link auf unserer Website: <a href="https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/idw-positionspapiere" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/idw-positionspapiere</a></p>
<p>Das Knowledge Paper finden Sie hier: <a href="https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/idw-knowledge-paper" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/idw-knowledge-paper</a></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über den Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V.</div>
<p>Das Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V. (IDW), gegr&uuml;ndet 1932, repr&auml;sentiert rd. 13.000 Wirtschaftspr&uuml;fer und Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaften, damit etwa 81% aller deutschen Wirtschaftspr&uuml;fer. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Das IDW wahrt die Interessen seiner Mitglieder, unterst&uuml;tzt deren Berufsaus&uuml;bung durch fachlichen Rat und berufsst&auml;ndische Standards, f&ouml;rdert die Aus- und Fortbildung der Wirtschaftspr&uuml;fer und ihres beruflichen Nachwuchses und leistet umfassenden Mitgliederservice. Themen der Rechnungslegung und Pr&uuml;fung, des Steuer- und Berufsrechts sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung sind Gegenstand der T&auml;tigkeit des IDW. www.idw.de</p>
</div>
<div class="pb-company">
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<p>Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V.<br />
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                    </li>
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                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/institut-der-wirtschaftspruefer-in-deutschland-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen dem Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V.</a>
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</ul></div>
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		<title>IDW Positionspapier: BKA-Eingreiftruppe gegen Bilanzbetrug</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/11/17/idw-positionspapier-bka-eingreiftruppe-gegen-bilanzbetrug/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Nov 2020 15:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[abschlussprüfer]]></category>
		<category><![CDATA[aufsichtsrat]]></category>
		<category><![CDATA[bafin]]></category>
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		<category><![CDATA[wirtschaftskriminalität]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) erweitert sein Positionspapier „Fortentwicklung der Unternehmensführung und -kontrolle: Erste Lehren aus dem Fall Wirecard“. Darin unterbreitet das IDW Vorschläge, wie die Strafverfolgung bei Verdacht auf Bilanzbetrug im Bereich organisierter Kriminalität verbessert werden <a href="https://www.presse-blog.com/2020/11/17/idw-positionspapier-bka-eingreiftruppe-gegen-bilanzbetrug/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/11/17/idw-positionspapier-bka-eingreiftruppe-gegen-bilanzbetrug/" data-wpel-link="internal">IDW Positionspapier: BKA-Eingreiftruppe gegen Bilanzbetrug</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) erweitert sein Positionspapier „Fortentwicklung der Unternehmensführung und -kontrolle: Erste Lehren aus dem Fall Wirecard“. Darin unterbreitet das IDW Vorschläge, wie die Strafverfolgung bei Verdacht auf Bilanzbetrug im Bereich organisierter Kriminalität verbessert werden kann. Die zentrale Forderung lautet, eine hoheitliche Eingriffsstelle einzurichten, die beim Bundeskriminalamt (BKA) anzusiedeln ist.</b></p>
<p>Das IDW unterstützt alle Maßnahmen zur Aufklärung des Falles Wirecard wie den eingesetzten Untersuchungsausschuss und begrüßt die Absichten des Gesetzgebers, das Zusammenwirken von Corporate Governance, Abschlussprüfung und Aufsicht zu verbessern. „Die bisherigen Vorschläge greifen aber bei schwerer Wirtschaftskriminalität nur unzureichend“, stellt IDW Vorstandssprecher Klaus-Peter Naumann klar.<br />
Das System der privaten Governance kommt in bestimmten Fällen an seine Grenzen. „Insbesondere bei bandenmäßigem Betrug oder kollusivem Zusammenwirken von Vorstand und unternehmensfremden Dritten oder gar dem Aufsichtsrat des Unternehmens sind zur Aufdeckung von Bilanzbetrug oftmals hoheitliche Befugnisse erforderlich, die dem Abschlussprüfer nicht zur Verfügung stehen“, sagt Naumann weiter. Dabei handelt es sich in der Regel um seltene, aber komplexe Fälle, die ein schnelles Eingreifen erfordern. „Zur Sicherung des Vertrauens in den deutschen Kapitalmarkt und den Finanzstandort Deutschland braucht es hier die Schaffung einer schnellen Eingreiftruppe“, so der IDW Vorstandssprecher.</p>
<p>Die Erfüllung der Aufgaben einer solchen Eingreiftruppe erfordert sowohl umfassende Kompetenzen in Wirtschafts- und Finanzkriminalität als auch bei der Strafverfolgung organisierter Kriminalität. Daher schlägt das IDW vor, diese Stelle im Bereich der organisierten Kriminalität beim Bundeskriminalamt (BKA) anzusiedeln. Um einen sicheren Informationsfluss und eine zügige Aufnahme von Ermittlungen zu gewährleisten, muss zum einen die BaFin bei Anhaltspunkten auf Bilanzbetrug gesetzlich ermächtigt werden, das BKA zu informieren. Zum anderen sollten auch die Abschlussprüfer bei Verdacht auf Bilanzdelikte verpflichtet sein, dies direkt an das BKA zu melden.</p>
<p>Zu den bisherigen weitreichenden Regulierungsvorschlägen, die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 16.10.2020 im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz &#8211; FISG) veröffentlicht wurden, hat das IDW bereits am 06.11.2020 eine Stellungnahme abgegeben. Weil die im Entwurf enthaltenen Vorschläge weder alle Fragen beantworten, die der Wirecard-Fall aufwirft, noch die Finanzmarktintegrität stärken, hat das IDW mehrere Forderungen aufgestellt, die die Funktion der Abschlussprüfung verbessern und den Finanzstandort Deutschland stärken.</p>
<p>Sie finden die Stellungnahme auf unserer Website:<br />
<a href="https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-der-finanzmarktintegritaet/127280" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-der-finanzmarktintegritaet/127280</a></p>
<p>Das Positionspapier finden Sie unter folgendem Link auf unserer Website:<br />
<a href="https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/idw-positionspapiere" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.idw.de/idw/verlautbarungen/idw-positionspapiere</a></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über den Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V.</div>
<p>Das Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V. (IDW), gegr&uuml;ndet 1932, repr&auml;sentiert rd. 13.000 Wirtschaftspr&uuml;fer und Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaften, damit etwa 81% aller deutschen Wirtschaftspr&uuml;fer. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Das IDW wahrt die Interessen seiner Mitglieder, unterst&uuml;tzt deren Berufsaus&uuml;bung durch fachlichen Rat und berufsst&auml;ndische Standards, f&ouml;rdert die Aus- und Fortbildung der Wirtschaftspr&uuml;fer und ihres beruflichen Nachwuchses und leistet umfassenden Mitgliederservice. Themen der Rechnungslegung und Pr&uuml;fung, des Steuer- und Berufsrechts sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung sind Gegenstand der T&auml;tigkeit des IDW. www.idw.de</p>
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Tersteegenstra&szlig;e 14<br />
40474 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 4561-427<br />
Telefax: +49 (211) 45410-97<br />
<a href="http://www.idw.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.idw.de</a></div>
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Telefon: +49 (211) 4561-145<br />
Fax: +49 (211) 4561-88145<br />
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/institut-der-wirtschaftspruefer-in-deutschland-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen dem Institut der Wirtschaftspr&uuml;fer in Deutschland e.V.</a>
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</ul></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/11/17/idw-positionspapier-bka-eingreiftruppe-gegen-bilanzbetrug/" data-wpel-link="internal">IDW Positionspapier: BKA-Eingreiftruppe gegen Bilanzbetrug</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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