Liebmann & Bergmann nimmt am ipb-Forum für Nachlasspflegschaft teil

Das Ende einer Betreuung durch den Tod des betreuten Menschen wird als selbstverständlich angenommen; die Nachlasspflege ist vom Gesetzgeber den Nachlassverfahren zugeordnet. Aber warum sollte die Betreuung mit dem Tod enden? „Wir vertreten die Auffassung, dass gut organisierte rechtliche Betreuer Mehr