Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig zur Absage von Veranstaltungen bis 20. April 2020
Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren, schließt der Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und untersagt alle Veranstaltungen. Die Verfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gilt ab 19. März 2020, Mehr




