Autocomplete bei Google mit „bankrott“ kann zulässig sein
Die Verknüpfung eines Unternehmer-Namens mit dem Begriff „bankrott“ über die sogenannte Autocomplete-Funktion bei Google, bei der eine Benutzereingabe automatisch vervollständigt wird, kann im Einzelfall zulässig sein. Das hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und einen entsprechenden Mehr

