CTA: Anforderungen an eine handlungsfähige Sicherungstreuhand
In einer Unternehmensinsolvenz ist das CTA-Vermögen bei sachgerechter Gestaltung vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Für den Fall der Abwicklung des Treugebers muss die operative Handlungsfähigkeit der Sicherungstreuhand gegeben sein. „Das Ziel der Sicherung wird nur erreicht, wenn das CTA Mehr


