Das Vorschlagsrecht für den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit liegt beim Verwaltungsrat
Zur Berichterstattung in mehreren Medien zu einer möglichen Nachfolge des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: „Das Vorschlagsrecht für den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit liegt beim Verwaltungsrat. Er ist verantwortlich für eine kompetente Besetzung Mehr




