(Nicht mehr) veröffentlichtes Bild
Ein ursprünglich urheberrechtswidrig im Internet veröffentlichtes Bild ist nicht mehr öffentlich zugänglich, wenn es nur noch durch Eingabe der korrekten Adresse gefunden werden kann. ARAG Experten verweisen auf den Bundesgerichtshof, welcher entschied, dass es der Lebenserfahrung entspricht, dass dann nur Mehr



