Briefwähler dürfen weiterhin befragt werden
In einem heute verkündeten unanfechtbaren Beschluss hat der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die Beschwerde des Bundeswahlleiters gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 16. September 2021 zurückgewiesen. Damit ist die Veröffentlichung von Wahlumfragen, denen auch die Angaben von Briefwählern Mehr





