
OVG Koblenz bestätigt: Keine Fettabscheiderpflicht in Bad Kreuznach
Die Entwässerungssatzung der Stadt Bad Kreuznach entspricht der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. Sie verpflichtet ausnahmslos jeden Gastronomiebetrieb mit Küchenbetrieb zum Einbau einer Vorrichtung zur Abscheidung fetthaltiger Stoffe aus dem Abwasser ("Fettabscheider"). Schon das Koblenzer Verwaltungsgericht (VG Koblenz, Az. 3 Mehr