Corona-Pandemie ……ein Licht am Ende des Tunnels?
Seit dem 27.01.2021 gilt für alle Firmen, Betriebe und Unternehmen in Deutschland die sogenannte Corona-ArbSchV (SARS CoV-2-Arbeitsschutzverordnung) – sie ist befristet bis vorerst 15.03.2021. Alle Betriebe und Unternehmen unterliegen ab sofort diesen verschärften gesetzl.Vorgaben, um das Infektionsrisiko durch das Coronavirus Mehr


