„App auf Rezept“ – mit digitalen Gesundheitsanwendungen in die Regelversorgung kommen und bleiben
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ermöglicht die ärztliche Verordnung von Gesundheits-Apps und deren – zunächst zeitbegrenzte – Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Innerhalb dieser Erprobungsphase muss ein Anbieter bestimmte Evidenznachweise erbringen, damit die GKV die Kosten für eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) Mehr





