Wohnungseigentümer können zweckwidrige Nutzung untersagen
Eigentümer und Mieter von Teileigentum müssen ihre nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume so nutzen, wie dies in der Teilungserklärung geregelt ist. Die Eigentümergemeinschaft kann in der Regel gegen eine Nutzung vorgehen, die nicht der festgelegten Zweckbestimmung entspricht, falls sie dadurch Mehr


