Käufer trägt Maklerkosten nur noch bis zur Hälfte
. Gesetzgeber will Käufer vor Ausnutzung einer Zwangslage schützen Nach Ansicht des Gesetzgebers befanden sich Käufer bisher häufig in einer Zwangslage: Entweder akzeptierten sie, allein oder überwiegend die Kosten für den vom Verkäufer beauftragten Makler zu tragen oder sie schieden Mehr



