Neue Regeln für Hauptversammlungen: „Es darf kein Rosinenpicken geben“
Die gestern angesichts der Corona-Pandemie vom Bundeskabinett beschlos-senen Änderungen am Aktiengesetz enthalten einige grundlegende Neuerun-gen für Konzern-Hauptversammlungen in diesem Jahr und mitunter starke Ein-schnitte in die Rechte von Aktionär*innen. So darf der Vorstand einer Aktien-gesellschaft laut Gesetzentwurf künftig „nach freiem Mehr



