Thema: Steuern sparen
Mieter können einen Teil der von Ihnen gezahlten Betriebskosten steuerlich geltend machen. Vorrausetzung ist, so der Mieterbund Mittelrhein e. V., dass die gemäß der jährlichen Betriebskostenabrechnung an den Vermieter gezahlten Nebenkosten Beträge für haushaltsnahe Dienstleitungen bzw. Handwerkerleistungen enthalten. Das betrifft Mehr




