Handy im Auto: Was ist noch erlaubt?
Der Handy-Paragraf (§23 der Straßenverkehrsordnung) setzt klare Grenzen. Die Nutzung von Smartphones und Handys ist nur bei vollständig abgeschaltetem Motor erlaubt. Auch bei Smartphones, die in einer Halterung befestigt sind, ist bei eingeschalteter Zündung lediglich ein kurzer Blick zulässig. Seit Mehr