Abfindung kann die Kündigung versüßen
Arbeitnehmer haben im Falle einer Kündigung meist keinen Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch erklären sich Chefs häufig zur Zahlung einer einmaligen Geldsumme bereit, um eine reibungslose Einigung mit einem gekündigten Mitarbeiter zu erzielen. Sollte Ihnen eine Abfindung winken, erklären ARAG Mehr




