Keine Baugenehmigung für Ladesäulen
Ladesäulen für Elektrofahrzeuge dürfen auf öffentlich gewidmeten Straßenflächen durch Gemeinden als Straßenbaulastträger grundsätzlich ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Der Antragsteller wendet sich im konkreten Fall gegen die Errichtung zweier E-Ladesäulen durch die Landeshauptstadt München. Durch die vier Ladepunkte der Säulen können Mehr