
BGH zum kartellrechtlichen Verbot des Missbrauchs von Verhandlungsmacht: Hartes Verhandeln bleibt möglich, ein Missbrauch von Marktmacht ist verboten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 23. Januar 2018 (KVR 3/17) eine Entscheidung des Bundeskartellamts (BKartA) zu Hochzeitsrabatten bestätigt. Edeka hatte damals nach der Übernahme von Plus Forderungen gegenüber seinen Lieferanten gestellt. Das BKartA hatte in den Forderungen Mehr