Kein Gartenhaus im Garten einer Wohnanlage
In dem Garten einer Wohnanlage darf ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer kein Gartenhaus errichtet werden. Klägerin und Beklagte sind im verhandelten Fall jeweils Miteigentümer einer Wohnanlage, bei deren Errichtung in allen Gartenanteilen nach drei Seiten offene Lauben aufgestellt waren. Eine Mehr





