Versicherungsprämien zurück! LG Ulm (Az.: 3 O 133/16) gibt Klage von Versicherungsnehmern statt!
Inhaber von (Kapital-)Lebensversicherungen aufgepasst: Erneut hat ein Gericht der Klage von Versicherungsnehmern auf Rückzahlung einbezahter Versicherungsprämien stattgegeben. Wie schon Darlehensnehmer bei Immobiliardarlehensverträgen (Stichwort "Widerrufsjoker") können Versicherungskunden über einen nachträglich erklärten Rücktritt/Widerspruch, gestützt auf eine fehlerhafte Rücktritts-/Widerspruchsbelehrung, auch Jahre nach Abschluss Mehr




