Mehr Beratung und Information für Schwangere in Not und Beibehaltung des § 219a StGB
Die ZdK-Vollversammlung hat am 09.05.2018 in Münster die folgende Erklärung beschlossen: Aus aktuellem Anlass fordert das Zentralkomitee der deutschen Katholiken den Deutschen Bundestag als Gesetzgeber dazu auf, den § 219a StGB unverändert beizubehalten. Das Werbeverbot ist ein wichtiger Bestandteil im Mehr




