Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 1.3.2017 die Beschwerde der CGM gegen die Bestellung einer IGM-Justitiarin in den Aufsichtsrat von Daimler in Stuttgart ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Der Begründung, die bei Daimler beschäftigte CGM-Kandidatin könne in einen Interessenkonflikt geraten, stellen wir in Abrede.

Adalbert Ewen: "Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stellt sich immer die Frage, wer bei Entscheidungen auf höchster Ebene mitmischt. Anders als im Richterspruch appelliert das allgemeine Rechtsgefühl in dieser Sache für die Gerechtigkeit. Und Recht wäre demnach, dass selbstverständlich nicht nur die Vertreter der IG-Metall ein Mitspracherecht bekommen.

Die Besetzung des Aufsichtsratsmandats mit der zweifelsfrei kompetenten IGM-Justitiarin, die auch bei Siemens im Aufsichtsrat ist, wirft jedoch noch einen ganz anderen Schlagschatten auf die richterliche Entscheidung. Im Daimler Aufsichtsrat sitzt auch der Vorstandschef von Siemens. Hier wurde kein Interessenskonflikt gesehen. Das ist nicht nachvollziehbar und konterkariert die Zurückweisung der CGM-Beschwerde.

Für uns ist Ulrike Schwing-Dengler nach wie vor die geeignetere Kandidatin für den Sitz im Daimler Aufsichtsrat. Wir sehen unseren verfassungsgemäßen Anspruch auf rechtliches Gehör durch eine solche Vorgehensweise verletzt!"

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