Die Hauptinsolvenzverfahren der COSMA Deutschland AG (Az. 30 IN 1026/16), der COSMA Service GmbH (Az. 10 IN 1027/16) und der COSMA Verwaltung GmbH (Az. 20 IN 1028/16) sind eröffnet. Betroffene Anleger können ihre Forderungen damit zur Insolvenztabelle anmelden. Der Deutsche Finanzmarktschutz (DFMS) rät zur Fristwahrung und zur Prüfung zusätzlicher Ansprüche.

Bereits im Dezember 2016 meldeten drei Gesellschaften der COSMA-Gruppe (Stutensee) Insolvenz an. Augenscheinlich fand der vorläufige Insolvenzverwalter genügend Masse vor, sodass das Amtsgericht Karlsruhe die regulären Insolvenzverfahren am 2. März 2017 eröffnete. „Dennoch sollten die Gläubiger nicht davon ausgehen, dass ihre Forderungen vollends befriedigt werden können. Einer Insolvenz eilen schließlich finanzielle Probleme voraus“, so H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de).

Auch Vermögenswerte, die im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sichergestellt worden sein sollen, geben keine Garantie für eine Schadensfreistellung. Neben einer form- und fristgerechten Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle, sollten Betroffene deshalb zusätzliche Wege beschreiten. H. Heinze: „Ich rate allen zur professionellen Prüfung ihrer Ansprüche. Bestätigen sich die Verdachtsmomente der Staatsanwaltschaft, können Anleger Schadensersatz gegen die Verantwortlichen geltend machen. Auch Berater und Vermittler sind für Ansprüche in Betracht zu ziehen.“ Die Vereinsanwälte des DFMS geben auf Anfrage eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Die Fristtermine für die Forderungsanmeldungen finden Sie auf unserer Seite.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Finanzmarktschutz e.V.
Georgenmauer 1 a
06618 Naumburg
Telefon: +49 (3445) 6773162
Telefax: +49 (3445) 6773163
https://finanzmarktschutz.de/

Ansprechpartner:
Hilmar Heinze
Geschäftsführer
Telefon: +49 (3445) 6773162
Fax: +49 (721) 6773163
E-Mail: info@finanzmarktschutz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel