Anleger der GenoGen eG – Genossenschaft für Generationen (Borken) blicken schwierigen Zeiten entgegen. Bereits am 12. Januar 2017 beantragte GenoGen Insolvenz. Medienberichten zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ein Vorstandsmitglied wegen Betrugsverdacht. Um den Totalverlust abzuwenden, rät der Deutsche Finanzmarktschutz (DFMS) zur Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten.

Ziel der GenoGen war laut Satzung, die Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu fördern. Zu diesem Zweck wollte sie sich an anderen Unternehmen beteiligen. Darüber hinaus sollte der Erwerb von Bauten sowie deren Errichtung, Bewirtschaftung, Veräußerung und Betreuung möglich sein.

Die Gelder der Genossen bzw. Anleger wären so mittelbar in Immobilienprojekte und Venture-Capital-Beteiligungen geflossen. Dafür sollten sie eine Rendite von 9 % erhalten. „Inzwischen fragen sie sich jedoch, ob sie stattdessen den Totalverlust ihrer Einzahlungen beklagen müssen. Schließlich meldete die Genossenschaft im Januar 2017 Insolvenz an. Zudem würde die Staatsanwaltschaft gegen ein GenoGen-Vorstandsmitglied ermitteln“, so der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).

Aufgrund dieser Umstände rät er allen Betroffenen, rasch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. „Zum einen sollten sie klären, ob Ratenzahlungen gestoppt werden können. Zum anderen könnten sie gute Chancen auf Schadensersatz haben. Als sie die Beteiligung zeichneten, standen die konkreten Beteiligungsobjekte noch nicht fest. Unter anderem gilt daher zu prüfen, ob sie in Beratungsgesprächen über das sogenannte Blind-Pool-Risiko und andere Risiken aufgeklärt wurden.“ Die Vereinsanwälte des DFMS stehen sehr gern für eine kostenfreie Erstbewertung zur Verfügung.

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