Am 10. April 2017 wurde über die Karlie Group GmbH (Bad Wünnenberg) das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet (Az. 2 IE 2/16). Das Amtsgericht (AG) Paderborn kam dabei dem Wunsch des Tierbedarfsherstellers auf Eigenverwaltung nach. Jetzt können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Als Frist wurde der 29. Mai 2017 gesetzt. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät Anlegern, diese zu wahren und zusätzliche Ansprüche prüfen zu lassen.

Die Karlie Group stellte bereits Anfang Dezember 2016 Insolvenzantrag. Jetzt hat das AG Paderborn diesem entsprochen. Auch gab es zwei Termine für Gläubigerversammlungen bekannt. Am 29. Mai 2017 sollen zunächst die Anleihegläubiger entscheiden, ob sie einen gemeinsamen Vertreter bestellen wollen und wem diese Aufgabe gegebenenfalls zuteil wird. Zur Teilnahme bedarf es einer vorherigen Anmeldung bis spätestens 23. Mai. Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Betroffenen empfehle ich, im Vorfeld abzuklären, welche Auswirkungen die jeweilige Entscheidung für sie hätte.“

Für den 20. Juni 2017 ist der Berichts- und Prüfungstermin vorgesehen. Die Gläubiger sollen dabei unter anderem über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden. Welche Bedeutung dieser Termin konkret für die Anleger hat, hängt von ihrer Entscheidung über einen gemeinsamen Vertreter ab.

„In jedem Fall rate ich zu rechtlicher Unterstützung. Nur so wird die beste Vorgehensweise bestimmt, mögliche Verluste einzudämmen. Dabei sollten auch Schadensersatzansprüche in Betracht gezogen werden. Diese könnten beispielsweise durch Fehler in der Anlageberatung entstanden sein“, so Heinze. Die Vereinsanwälte des DFMS helfen sehr gern mit einer kostenfreien Erstbewertung.

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