„Aus Sicht der IHK ist der Koalitionsvertrag eine notwendige Grundlage, um die Herausforderungen der kommenden Jahre offensiv angehen zu können. Er ist aber noch nicht hinreichend. Zu begrüßen ist, dass mit einem ‘zukunftsorientierten ganzheitlichen Standortkonzept’ die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Saarland gesteigert und durch eine Investitionsoffensive die öffentliche Infrastruktur aufgewertet werden soll. Das sind zwei wichtige Weichenstellungen, um die Eigenständigkeit des Saarlandes dauerhaft zu sichern. Allerdings lässt der Koalitionsvertrag noch nicht erkennen, wie beherzt die neue Landesregierung diesen Weg tatsächlich gehen will. Hier müssen im Verlauf der Legislaturperiode noch deutliche Akzente gesetzt werden – insbesondere durch eine klare Priorisierung notwendiger Projekte, die die Wirtschaftskraft des Saarlandes stärken und durch eine Absenkung der überdurchschnittlichen Standortkosten.“ So kommentierte IHK-Präsident Dr. Hanno Dornseifer den heute (5. Mai) veröffentlichten Koalitionsvertrag.

Uneingeschränkt begrüßt die IHK Saarland
·        das Bekenntnis zur Absicherung der Stahlindustrie,
·        den Willen, das Saarland zu einem Hotspot für innovative Gründungen zu entwickeln,
·        die Absicht, Abwanderungen von Unternehmen zu verhindern und mehr Firmensitze ins Saarland zu locken,
·        die Ankündigung, die Landeshauptstadt als überregional bedeutenden Messe- und Kongressstandort profilieren zu wollen,
·        das Versprechen, den Technologietransfer von den Hochschulen in die Wirtschaft zu verbessern,
·        die beabsichtigte Erhöhung des Hochschuletats ab dem Jahr 2020 um 15 Millionen Euro und
·        die beabsichtigte Weiterentwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen.

„Doch auch hier gilt: Die Absichtserklärungen müssen in konkrete Taten umgesetzt werden. Unsere IHK wird die Landesregierung auf diesem Weg unterstützen – etwa durch die Beteiligung an gemeinsamen Initiativen oder mit eigenen Projekten“, so Dornseifer.

Im Bildungsbereich hätten wir uns gewünscht, dass die Mittel, die für den Einstieg in die Beitragsfreiheit von Kitas vorgesehen sind, stattdessen in einen quantitativ und qualitativ besseren Ausbau der Ganztagesbetreuung in Kitas und Schulen gingen. Das wäre nicht nur im Sinne der Eltern, sondern auch eine geeignete Maßnahme zur Steigerung der unterdurchschnittlichen Erwerbstätigkeit von Frauen im Saarland.
Problematisch sind auch die Verschärfungen im saarländischen Tariftreuegesetz. Angesichts des bundesweit gültigen Mindestlohnes von inzwischen 8,84 Euro braucht das Saarland ohnehin kein eigenes Gesetz.
„Klärungsbedarf besteht zudem bei der Frage, wie die Kommunen saniert und deren Wirtschaftskraft gestärkt werden soll. Eine bessere interkommunale Zusammenarbeit kann nur ein erster Schritt sein, dem weitere folgen müssen“, so Dornseifer.

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