Die LombardClassic 3 GmbH & Co. KG (LC 3, Chemnitz) ist insolvent. Ihr diesbezüglicher Antrag zog am 4. Mai 2017 die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens nach sich (Az. 13 IN 379/17). Betroffene Anleger müssen nun endgültig um ihr Geld fürchten. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät diesen, Möglichkeiten der Schadenseindämmung zu nutzen.

Ein weiteres Unternehmen des Lombardium-Konzerns ist endgültig abgestürzt. Nachdem zum Beispiel die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, auch bekannt als LombardClassic 2, im August 2016 Insolvenz anmeldete, traf es nun die LC 3. Beide Fondgesellschaften gewährten der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Darlehen.

Bereits Ende 2015 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jedoch die Abwicklung dieser Darlehen an. „Hegten einige Anleger zunächst kurz die Hoffnung, auf diese Weise ihr Geld zurückzubekommen, ist diese mittlerweile gänzlich zunichte“, so der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de). Einer Überprüfung zufolge, seien die Pfandgüter der Lombardium Hamburg viel weniger wert als gedacht. Zudem beunruhigen Berichte über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Anleger.

H. Heinze rät den Betroffenen mit Bedacht vorzugehen: „Sollte über die LC 3 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, ist eine fachmännische Forderungsanmeldung unerlässlich. Da auf diese Weise aber wahrscheinlich nicht alle Gläubiger vollständig bedient werden können, empfehle ich, weitere Ansprüche prüfen zu lassen.“ Es gilt zu erörtern, welche Anspruchsgegner im Einzelfall in Frage kommen. Die Vereinsanwälte des DFMS bieten hierzu eine kostenfreie Erstbewertung an.

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