Anleger von Schiffsfonds des Elbe Emissionshauses müssen erneut einen herben Rückschlag hinnehmen. Über die MS „Amavisti“ GmbH & Co. KG (Hamburg) wurde am 16. Mai 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 500 IN 8/17). Das Amtsgericht Bremen hat Eigenverwaltung angeordnet. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät zur zügigen Forderungsanmeldung und der Prüfung weiterer Ansprüche.

Die schlechten Nachrichten für Anleger der EEH-Fonds wollen einfach nicht abreißen. Erst im April mussten sie vernehmen, dass drei Schiffsgesellschaften in die Insolvenz gerutscht sind. Das Emissionshaus selbst ist sogar seit 2013 insolvent. Nun hat es den im Jahr 2008 aufgelegten EEH-Fonds Nr. 13 MS „Amavisti“ erwischt. Erfolgten zunächst die Auszahlungen nicht wie geplant, konnte auch er der Schifffahrtskrise letztlich nicht entrinnen. Frühere Bezeichnungen des Schifffes sind MS „Janne Scan“ und MS „BBC Tahiti“.

Für Anleger gelte nun, so der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de), sich im Insolvenzverfahren eine gute Position zu sichern. Er weiß: „Eine zügige Anmeldung der Forderungen ist unabdingbar. Das zuständige Gericht hat hierfür den 27. Juni 2017 als Frist gesetzt. Zur Wahrung dieser und auch der Form empfehle ich professionelle Hilfe. Diese sollte zeitgleich in Anspruch genommen werden, um zusätzliche Ansprüche prüfen zu lassen. So schöpfen Anleger alle Möglichkeiten aus, erlittene Verluste einzudämmen.“

Potentielle Anspruchsgegner sind Anlageberater und Vermittler. Diese können vor allem dann in die Haftung genommen werden, wenn sie im Hinblick auf Risiken und Rückvergütungen nachweislich falsch beraten haben. Entsprechende Gerichtsurteile zu Gunsten der Anleger gibt es bereits. Um eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten zu erhalten, können sich Betroffene deshalb an den DFMS wenden. Dessen Vereinsanwälte helfen sehr gern mit einer kostenfreien Erstbewertung.

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