Gestern hat der Bundestag das so genannte Open-Data Gesetz verabschiedet und damit einen Teil der Digitalen Agenda 2014-2017 umgesetzt. Durch dieses Gesetz sollen Daten, die durch öffentliche Verwaltungen erhoben werden, frei zugänglich sein. Auf dem nationalen Metadatenportal „GovData“ werden die Daten in maschinenlesbaren Formaten kostenlos bereitgestellt.

Das Open-Data Gesetz begründet keinen rechtlichen Anspruch auf Herausgabe oder Nutzung der durch die Verwaltung erhobenen Daten. Entsprechend der Gesetzgebungskompetenz des Bundestages ist es auch nur für Behörden der Bundesverwaltung wirksam. Die Behörden der Länder können dennoch Ihre Daten auch über „GovData“ zur Verfügung stellen.

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) hofft, dass die Verwaltungen möglichst aktiv und umfangreich ihre Daten zur Verfügung stellen und auch die Länder sich entsprechend stark beteiligen. BITMi Präsident Dr. Oliver Grün freut sich über die Verabschiedung des Gesetztes: „Bei der erhofften Umsetzung des Gesetzes werden die Chancen für viele neue und innovative Geschäftsmodelle geschaffen. Die Bundesregierung hat erkannt, dass Daten eine Grundlage für die Wirtschaft der Zukunft sind und macht hier einen Schritt in die richtige Richtung. Nun hoffen wir, dass die Länder sich flächendeckend für ähnliche Reglungen stark machen und die Behörden sich aktiv beteiligen.“

Viele mittelständische Unternehmen in Deutschland sind auf Daten angewiesen und benötigen diese als Grundlage ihrer Geschäftsmodelle. Der BITMi unterstützt daher ausdrücklich den Kulturwandel hin zu „Open-by-Default“, der in deutschen Behörden mit dieser Reglung eingeführt werden soll.

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