Der Termin zur Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rückt immer näher. Ab 25. Mai 2018 müssen alle Regelungen, die die Neuauflage der Verordnung vorsieht zwingend von allen Unternehmen umgesetzt werden. Die aktuelle Händlerbund-Studie zeigt allerdings, viele Händler haben noch nie von der DSGVO gehört.

Jeder dritte Händler ahnungslos

Der Händlerbund hat eine Studie unter 380 Teilnehmern durchgeführt, die alarmierende Ergebnisse zeigt. Denn die Mehrzahl von etwa drei Viertel der befragten Händler (72 Prozent) würden sich in Sachen DSGVO als Ahnunglose oder Anfänger mit geringen Kenntnissen bezeichnen. Nur fünf Prozent wissen bereits auf dem Gebiet bescheid und sind mitten in der Umsetzung neuer Vorschriften. Vom Sinn der neuen Vorschriften sind nur sieben Prozent der Befragten wirklich überzeugt, sie halten das Thema Datenschutz für wichtig. Für 26 Prozent gilt, dass die bisherigen Vorschriften ausreichend waren und eine Neuauflage überflüssig ist. Über die Hälfte (53 Prozent) zeigt sich gleichgültig und gibt keine Wertung ab.

Sanktionen bei Verstoß werden unterschätzt

Laut den Ergebnissen der Studie fühlt sich nur jeder zehnte Händler sehr gut oder ausreichend für die neue DSGVO gewappnet. Bei allen übrigen Befragten herrscht Unsicherheit und die große Mehrzahl von 52 Prozent fühlt sich nicht bereit, die neuen Anforderungen ab Mai 2018 zu erfüllen. Besonders gefährlich dabei: Die zu erwartenden Sanktionen bei Nichteinhaltung werden sehr unterschätzt. Während ein Viertel glaubt, mit geringen Bußgeldern oder straffrei davon zu kommen, wissen etwa 30 Prozent, dass hohe Geldstrafen drohen. Tatsächlich werden Sanktionen gemäß Art. 84 der DSGVO verhängt. Sie betragen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorherigen Geschäftsjahr.

Umfangreiche Änderungen stehen an

Auf die Frage hin, welche Bereiche der DSGVO besonders für das eigene Geschäft relevant sind, wurde mit Abstand (74 Prozent) am meisten der Umgang mit Kundendaten genannt. Die neue DSGVO sieht umfangreiche Änderungen vor, um die Rechtslage zu vereinheitlichen und den Datenschutz auf die Digitalisierung anzupassen. Mit der neuen DSGVO gelten unter anderem Datenschutzregeln EU-weit einheitlich, wobei die Mitgliedsstaaten weiterhin Spielraum für Erweiterungen haben.

Die Ergebnisse der Händlerbund-Studie zur neuen Datenschutzgrundverordnung 2018 sind in einer Infografik zusammengefasst. Mehr über die Datenschutzgrundverordnung lesen Sie hier.

Über die Händlerbund Management AG

Als größter Onlinehandelsverband Europas ist der Händlerbund Sprachrohr und Partner der E-Commerce-Branche. Der Verband fördert den Austausch zwischen Händlern und Dienstleistern, um den digitalen als auch stationären Handel nachhaltig zu unterstützen und zukunftsfähig auszurichten. Durch die europaweite Interessenvertretung und Bündelung verschiedener Dienstleistungen gestaltet der Händlerbund mit seinen Mitgliedern und Partnern aktiv die Branche.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Händlerbund Management AG
ArcusPark / Torgauer Str. 233 Haus B
04347 Leipzig
Telefon: +49 (341) 92659-0
Telefax: +49 (341) 92659-100
http://www.haendlerbund.de

Ansprechpartner:
Franziska Ulbricht
Pressereferentin
Telefon: +49 (341) 926590
E-Mail: franziska.ulbricht@haendlerbund.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.