In Frankreich wurde Ende letzten Jahres ein neues Verfahren zur Überprüfung von Schwarzarbeit und Lohndumping eingeführt, das seitdem Dienstleister und Transporteure im täglichen "kleinen Grenzverkehr" mit Anmelde- und Dokumentationspflichten belastet. Wie die IHK Saarland mitteilt, hat Frankreich jetzt im Rahmen der Arbeitsmarktreformen ein "Gesetz zur Verstärkung des sozialen Dialogs" erlassen – und mit ihm der Regierung die Möglichkeit eröffnet, Ausnahmevorschriften für Grenzregionen zu schaffen. "Dies ist ein hoffnungsvolles Zeichen für unsere Großregion, in der viele mittelständische Unternehmen unter dem gestiegenen Verwaltungs- und Kostenaufwand  bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen leiden" so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen.

Die IHKs und Handwerkskammern der deutschen Grenzregionen hatten nach Einführung der bürokratischen Regelungen im Dialog mit den zuständigen Stellen der französischen Exekutive in Paris und Straßburg auf Anpassungen hingewirkt. Unterstützung erhielten sie von den Wirtschaftsministerien in Baden-Württemberg und dem Saarland sowie dem saarländischen Ministerium für Finanzen und Europa. Klingen: "Dass unserer konzertierten Aktion jetzt eine positive Reaktion aus Paris folgt, ist ermutigend – natürlich müssen noch Taten in Form von entsprechenden Ausführungsvorschriften folgen. Wir werden im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen an dem Thema dranbleiben!"

Am 18. Oktober findet dazu in der IHK eine Informationsveranstaltung statt, die gemeinsam von IHK und der beim Wirtschaftsministerium angesiedelten "Task Force Grenzgänger der Großregion 2.0" organisiert wird. Anmeldungen sind online über die IHK Webseite oder die IHK App möglich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de

Ansprechpartner:
Dr. Mathias Hafner
Geschäftsführer
Telefon: +49 (681) 9520-300
Fax: +49 (681) 9520-9300
E-Mail: mathias.hafner@saarland.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.