Wenn im Herbst die Tage kürzer werden, häufen sich wieder Wildunfälle. Allein im vergangenen Jahr wurden den Kfz-Versicherern rund 264.000 Wildunfälle gemeldet. Damit zählen Wildunfälle zu den häufigsten Unfällen im Straßenverkehr. Der drittgrößte deutsche Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) gibt wichtige Verhaltenstipps.

Unfälle mit Wild nehmen weiter zu – laut Statistik sind es bereits heute alle zwei Minuten einer. Gleichwohl wird die Unfallgefahr durch plötzlich auftauchende Rehe, Hirsche oder Wildschweine noch immer von zahlreichen Autofahrern unterschätzt. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, hat sich die Anzahl der Wildunfälle gegenüber 2007 mit 225.000 auf 264.000 im vergangenen Jahr erhöht. Für jeden Einzelfall zahlen die Versicherer durchschnittlich 2.580 Euro – der wirtschaftliche Schaden durch Wildunfälle stieg auf zuletzt 682 Millionen Euro. Die täglich mehr als 720 Kollisionen passieren dabei nicht nur mit dem Pkw und Lkw, auch Motorradfahrer, die naturgemäß deutlich schlechter als Autofahrer geschützt sind, sind davon betroffen. Die Verkehrsexperten des drittgrößten deutschen Automobilclubs KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) raten daher, die Warnschilder vor Wildwechsel immer zu beachten und die Fahrweise entsprechend anzupassen.

Um sich für den Fall der Fälle zu wappnen, gilt es bestimmte Verhaltensregeln zu beachten. So ist am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern vor allem in der Zeit zwischen 17 Uhr abends und 8 Uhr morgens erhöhte Aufmerksamkeit gefragt, denn gerade in dieser Zeit befinden sich die Tiere auf Nahrungssuche. Dann heißt es, Fuß vom Gas und immer bremsbereit sein. Sollte Wild tatsächlich auf der Straße oder am Straßenrand gesichtet werden, heißt es, sofort das Fernlicht auszuschalten, um das Tier nicht zu blenden, da es ansonsten meist stehen bleibt. Außerdem sollte der Autofahrer hupen, um das Wild zu verscheuchen. Auch zu beachten: Wildtiere sind meist nicht allein unterwegs – einem Tier können weitere folgen.

Verhaltenstipps nach einem Unfall auf einen Blick

Wird das Wild zu spät entdeckt und ist ein Zusammenprall unausweichlich, gilt es möglichst stark abzubremsen. Riskante Ausweichmanöver sollten dabei unbedingt vermieden werden, denn ein kontrollierter Zusammenprall mit dem Wildtier geht in der Regel glimpflicher aus als ein unkontrolliertes Ausweichmanöver. Nach einem Unfall heißt es dann, vor allem Ruhe zu bewahren und zunächst die Unfallstelle abzusichern, sprich, Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Anschließend sollte umgehend unter der Rufnummer 110 die Polizei mit Angabe des Unfallortes informiert werden. Das angefahrene Wild sollte möglichst nicht angefasst werden. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Hilfreich für eine zügige Schadensbearbeitung sind zudem Fotos vom Unfallort, Tier und Fahrzeug. Außerdem sollte sich der Autofahrer eine Wildunfallbescheinigung vom Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.

Last, but not least: Der Versicherer sollte auf jeden Fall kontaktiert werden, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird. So werden Schäden am eigenen Fahrzeug, die auf Haarwild, wie Rehe und Wildschweine, zurückgehen, durch die Teilkaskoversicherung beglichen. Dabei haben einige Versicherer ihren Schutz bereits zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch auf sämtliche Tiere ausgeweitet. Auch Autofahrer mit einer Vollkaskoversicherung werden entschädigt. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.

"Autofahrer, die an exponierten Stellen und zu Gefahrenzeiten besonders vorsichtig fahren und eine erhöhte Wachsamkeit walten lassen, sind in der Regel auf der sicheren Seite. Sollte ein Unfall dennoch nicht mehr zu vermeiden sein, heißt es, Lenkrad festhalten, bremsen und auf keinen Fall versuchen, auszuweichen", resümieren die Verkehrsexperten des KRAFTFAHRERSCHUTZ e.V. (KS), die in diesem Zusammenhang als Highlight ihrer Clubleistungen auch auf den Kostenersatz durch die Wildschadenbeihilfe hinweisen. So übernimmt der KRAFTFAHRERSCHUTZ e.V. (KS) bei einem Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern oder Ziegen die Reparaturkosten bis zu jährlich 1.500 Euro pro Wildunfall. Bei Kaskoversicherten erstattet der Automobilclub die Selbstbeteiligung – oftmals Kosten von 150 Euro, 300 Euro oder mehr.

Über den KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.

Der KS e.V. ist mit 600.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei 110 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
Uhlandstr. 7
80336 München
Telefon: +49 (89) 53981-0
Telefax: +49 (89) 53981-250
http://www.automobilclub.de

Ansprechpartner:
Isabella Finsterwalder
Telefon: +49 (8095) 870223
E-Mail: finsterwalder@die-pressefrau.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel