Feinstaub in der Luft ist nicht nur für das Klima schädlich, sondern vor allem für unsere Gesundheit. Die winzigen Rußteilchen führen zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen, wie Husten und Asthma und belastet damit das Herz-Kreislauf-System. Feinstaub steht sogar in Verdacht, krebserregend zu sein. Angesichts alarmierend hoher Emissionswerte aus Holzöfen müssen nach der so genannten 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BlmSchV) alle Geräte, die 33 oder mehr Jahre auf dem Buckel haben, bis Ende des Jahres stillgelegt oder durch neue ersetzt werden. Doch wird durch neue Öfen alles gut?

Das Umweltbundesamtes (UBA)

Laut UBA übersteigen die Feinstaub-Emissionen aus kleinen Holzöfen in Deutschland mittlerweile die aus Motoren von Lkw und Pkw. Denn in mehr als einem Viertel aller deutschen Haushalte wird Holz verfeuert. Gerade in ländlichen Regionen haben Holzheizungen bis zu 30 Prozent Anteil an der gesamten Feinstaubbelastung, Tendenz steigend. Laut UBA emittiert selbst ein neuer Kaminofen üblicher Größe bei Volllast etwa 500 mg Staub pro Stunde. Das ist in etwa so viel wie ein Euro 6-Auto auf 100 Kilometer ausstößt. ARAG Experten geben zusätzlich zu bedenken, dass diese Grenzwerte reine Laborwerte sind. In der Praxis liegen sie sowohl beim Auto als auch beim Kaminofen deutlich höher.

Realitätsferne Messverfahren – ‚be real‘

Wie sehr diese Laborwerte geschönt sind, haben Messungen des 2013 gegründeten internationalen Forschungsverbundes ‚be real‘ herausgefunden: Forscher haben gängige Öfen und Kamine getestet und dabei teils doppelt oder gar dreimal so viel Kohlenmonoxid- und Partikel-Ausstoß gemessen als auf den Geräten offiziell deklariert war. Selbst im Labor ist es ihnen nicht gelungen, die offiziellen Zulassungsdaten durch Tests nachzuvollziehen. Demnach dürfte keiner der hierzulande geprüften und zugelassenen Öfen verkauft werden.

Welche Öfen müssen wann weg?

Schrittweise müssen bis 2024 alle Kamin- und Kachelöfen stillgelegt oder mit einem Filter nachgerüstet werden, die die geltenden Grenzwerte von 0,15 Gramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter überschreiten. So sind Öfen, die auf dem Typschild ein Datum bis zum 31. Dezember 1974 hatten, bereits seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr erlaubt. Befindet sich auf dem Typschild ein Datum zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 31. Dezember 1984, muss das Gerät bis Ende 2017 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Besitzer von Öfen mit dem Datum 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 müssen bis zum 31. Dezember 2020 aktiv werden. Fehlt das Typschild, muss der Schornsteinfeger nachmessen. Vor dem 1. Januar 1950 hergestellte, historische Kamin- und Kachelöfen hingegen dürfen bleiben. Eine Ausnahme gilt nach Angaben der ARAG Experten auch für Wohnungen, die ausschließlich über einen Holzofen beheizt werden.

Wie vermeidet man die Bildung von Feinstaub?

Wer auf seinen Holzofen nicht verzichten mag, sollte zumindest einige Dinge berücksichtigen. Nach Angaben der Stiftung Warentest verdoppelt sich der Feinstaub-Ausstoß, wenn das Brennholz eine Restfeuchte von mehr als 25 Prozent hat im Vergleich zu Holz mit einer Restfeuchte von 15 Prozent. Obwohl gesetzlich bis 25 Prozent erlaubt sind, ist es wichtig, nur naturbelassenes und ausreichend trockenes Holz zu verbrennen, zumal feuchtes Holz weniger Wärme produziert. Holzfeuchtemessgeräte gibt es im Baumarkt bereits für unter 20 Euro. Die ARAG Experten raten übrigens davon ab, Papier zu verfeuern. Denn auch Druckerschwärze und Bindemittel des Papieres erzeugen gefährliche, krebserregende Schadstoffe. Auch richtiges Anzünden kann helfen, Feinstaub zu vermeiden: Zunächst das Feuer mit wenig Holz starten und wenn es richtig brennt, nachlegen. Denn Holz, das anfangs nur langsam abbrennt, gibt mehr schädliche Partikel in die Luft ab.

Neue Wege in Baden-Württemberg

Seit Februar 2017 bleiben im Gemeindegebiet Stuttgart bei Feinstaubalarm nicht nur alte Dieselautos stehen, sondern analog zum Fahrverbot gibt es hier zusätzlich ein Nutzungsverbot für Kaminöfen, es sei denn, sie dienen als einzige Heizung im Haus. Auch neue Modelle, die die Grenzwerte der Stufe zwei der 1. BlmSchV einhalten, dürfen weiter qualmen.

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