Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin ist zum Teil nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Regelung muss bis zum 31.12.2019 geändert werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte zwei Fälle von Bewerbern vorgelegt, die keinen Studienplatz im Fach Humanmedizin bekommen hatten. Aktuell drängen laut ARAG Experten fast 62.000 Bewerber auf nur 11.000 Ausbildungsplätze. Die Verteilung läuft zu 20 Prozent über die besten Schulnoten, zu 20 Prozent über Wartezeit und zu 60 Prozent über ein Auswahlverfahren direkt bei den Universitäten. Unter anderem müssen in Zukunft zur Wahrung der Chancengleichheit Eignungsgespräche an Universitäten bundesweit in „standardisierter und strukturierter Form“ stattfinden. Derzeit haben viele Universitäten unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen (AZ: 1 BvL 3/14 und 1 BvL 4/14).
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