Am 1.1.2018 trat das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Für den Verbraucher bedeutet das, dass der Begriff des Verbraucherbauvertrags geschaffen wurde. Ein Verbraucherbauvertrag ist ein Bauvertrag, durch den ein Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Grundsätzlich neu ist dabei, dass für den Verbraucherbauvertrag grundsätzlich ein Widerrufsrecht geschaffen wurde. Wird ein solcher Bauvertrag nicht von einem Notar beurkundet, besteht innerhalb von 14 Tagen ein Rücktrittsrecht. Laut ARAG Experten müssen Verbraucher über dieses Rücktrittsrecht eingehend informiert werden. Passiert dies nicht oder nur unzulänglich, verlängert sich die Frist um ein Jahr.
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