Starkregen und Schneeschmelze sorgen derzeit vielerorts für Überschwemmungen. Enstehende Schäden werden bei Naturgewalten zwar unter Umständen von den Gebäude- und Hausratversicherungen abgedeckt. Gerade bei Starkregen und Überschwemmungen bedarf es aber eines zusätzlichen Versicherungsschutzes durch eine Elementarschadenversicherung. ARAG Experten erklären, welche Versicherung wann einspringt.

Was ist Starkregen?

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) spricht von Starkregen, wenn in kurzer Zeit große Mengen an Wasser niedergehen. Er spricht Warnungen aus, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, nämlich Regenmengen von 15 bis 25 l/m² in einer Stunde oder 20 bis 35 l/m² in sechs Stunden. Eine Unwetterwarnung gilt ab Regenmengen von mehr als 25 l/m² in einer Stunde oder 35 l/m² in sechs Stunden.

Was zahlt eine Hausratversicherung?

Neben Standardleistungen wie beispielsweise Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden ersetzt sie auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Die Folgeschäden am Hausrat sind mitversichert, wenn das Dach durch einen Sturm beschädigt oder abgedeckt wurde. Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und Glasdächern – einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig. Nur in Kombination mit einer Elementarschadenversicherung ist der Hausrat bei einer Überschwemmung nach Starkregen abgesichert.

Was leistet eine Wohngebäudeversicherung?

Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude ab. Sie schließt Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert – wenn beispielsweise in ein durch Sturm abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände oder Decken beschädigt werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die der Eigentümer braucht, um das Haus wieder in Stand zu setzen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder Hauseigentümer eine solche Versicherung benötigt. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Region, in der man wohnt. Die Bundesrepublik ist dabei in verschiedene Gefahrenzonen aufgeteilt: In Gebieten, in denen es häufiger stürmt und unwetterartige Regenfälle niedergehen, ist es teurer, sich gegen wetterbedingte Schäden zu versichern. Doch ARAG Experten warnen davor, sich zu früh in Sicherheit zu wiegen, denn gerade im Fall von Starkregen und daraus folgenden Überschwemmungen tritt die Wohngebäudeversicherung nur dann ein, wenn sie die Elementarversicherung   beinhaltet.

Wichtig bei Starkregen: Elementarschadenversicherung

Bei wem beispielsweise der Keller nach einem heftigen Gewitter vollläuft, der hat mit Hausrat- und Wohngebäudeversicherung allein schlechte Karten. In dem Falle tritt keine der beiden Versicherungen ein. Hier hilft nur eine so genannte zusätzliche Elementarschadenversicherung. Sie sichert Schäden, die über Sturm, Regen und Hagel hinausgehen, ab. Sie zahlt etwa für Schäden durch Starkregen, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben. Die Gebäude werden dann beispielsweise trocken gelegt. Müssen sie im schlimmsten Fall abgerissen werden, zahlt das die Elementarversicherung ebenso wie den Bau eines gleichwertigen Objekts. Muss man während der Instandsetzungsphase woanders wohnen, kommt die Versicherung dafür auf und auch, wenn Vermietern Mietverluste entstehen. Ein großes Thema ist auch der sogenannte Rückstau. Die Kanalisation kann die Wassermassen nicht abtransportieren und das Wasser sucht sich, wenn keine oder schlechte Vorkehrungen getroffen sind, eigene Wege – im unappetitlichsten Fall ins Haus und quillt aus Toiletten und Waschbecken. Richtet es Schäden an, kommt dafür die Elementarschadenversicherung auf, wenn – wie bei der ARAG – so genannte Rückstau-Schäden explizit eingeschlossen sind.

Fazit

Abschließend weisen ARAG Experten darauf hin, dass Schäden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden müssen. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen zwar erlaubt, bevor der Gutachter der Versicherung da war. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten vor der Reparatur aber Fotos von der Schadensstelle gemacht werden.

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