Überschreitet ein Student den vorgegebenen Umfang einer Hausarbeit, kann der Prüfer dies bei der Bewertung negativ berücksichtigen. Im konkreten Fall  besuchte ein  Jura-Student die Lehrveranstaltung "Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene" und schrieb als Prüfung eine Hausarbeit. Die Formathinweise bestimmten unter anderem, dass der Umfang der Hausarbeit 20 Seiten nicht überschreiten dürfe, wobei rechts ein Korrekturrand von fünf Zentimetern einzuhalten sei. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Formmängel zu Punktabzug führen. Der Student klagte, denn er ließ auf der rechten Seite nur einen 2,5 Zentimeter breiten Rand. Hätte er den vorgegebenen Seitenrand eingehalten, hätte er 23 statt 20 Seiten benötigt. Der Korrektor zog pro überschrittener halber Seite einen Notenpunkt ab und bewertete die Hausarbeit mit "ungenügend" (0 Punkte). Zu Recht – wie das Gericht entschied. Die Berücksichtigung und Gewichtung der Überschreitung der vorgegebenen Seitenzahl für eine Hausarbeit sei Teil des Beurteilungsspielraums des Prüfers, denn die Einhaltung der Formvorgaben sei Teil der geprüften Leistung. Der Prüfling solle damit zeigen, dass er die formalen Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens beherrscht und unter richtiger Schwerpunktsetzung die im Sachverhalt aufgeworfenen juristischen Probleme auf einer begrenzten Seitenzahl darstellen kann, ergänzen ARAG Experten (VG Arnsbach, Az.: AN 2 K 17.8).
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